• 31.01.2006, 18:49:43
  • /
  • OTS0248 OTW0248

Volksanwälte fordern Prüfungskompetenz für ausgegliederte Bereiche Diskussion über Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft

Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss beschäftigte sich heute auch
mit dem Bericht der Volksanwaltschaft, wobei sämtliche
Abgeordneten die Leistungen der Volksanwaltschaft im Interesse
der Bürgerinnen und Bürger würdigten. Sie sei ein nicht mehr weg
zu denkender Bestandteil der Gesellschaft, so der allgemeine
Tenor. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

In der Diskussion wurden insbesondere die Vorschläge zur
Weiterentwicklung der Institution sowie die Prüfungsproblematik
bei ausgegliederten Rechtsträgern diskutiert. Sowohl der
derzeitige Vorsitzende Ewald Stadler als auch Rosemarie Bauer und
Peter Kostelka stellten mit Bedauern ein wachsendes
Kontrolldefizit im Zuge von Privatisierungen und Ausgliederungen
fest. Dies sei auch dann der Fall, wenn hinter den betreffenden
Rechtsträgern noch immer der Staat stehe. Stadler sprach in
diesem Zusammenhang vor allem die Bundesforste an, Probleme
ortete er auch im Sozialrecht. Er trat dafür ein, dass die
Volksanwaltschaft überall dort Prüfungskompetenz haben sollte, wo
diese auch dem Rechnungshof zusteht. Rosemarie Bauer ortete
zunehmend Schwierigkeiten im Kommunalbereich, wo Bäder,
Tourismusbetriebe und Museen mehr und mehr ausgegliedert werden,
und Peter Kostelka führte als Beispiel die ÖBB an.

Er betonte, die Volksanwaltschaft wende sich nicht grundsätzlich
gegen Organisationsreformen, sie trete lediglich dafür ein, die
Prüfungszuständigkeit auch nach einer Ausgliederung zu behalten,
zumal davon sehr oft Kernbereiche des öffentlichen Dienstes
betroffen seien. Mit den Ausgliederungen gingen oft wesentliche
Teile des Rechtsschutzes, und damit der Rechtsstaatlichkeit
verloren.

Die Volksanwälte äußerten zum wiederholten Male ihren Wunsch,
Sonderberichte zu erstellen und diese dann in den Fachausschüssen
zu diskutieren. Dies würde auch zu einer engeren Kommunikation
mit den Abgeordneten führen, meinte etwa Volksanwalt Stadler. Die
Fachausschüsse böten die Gelegenheit legistische Anregungen
konkreter zu diskutieren. Stadler hob dabei die anregende
Diskussion mit dem Petitionsausschuss hervor. Volksanwalt
Kostelka erwähnte den Menschenrechtsbericht, der wert wäre, im
Menschenrechtsausschuss behandelt zu werden.

Volksanwalt Stadler thematisierte auch parallele
Prüfungsstrukturen wie die Bundesheerbeschwerdekommission und
Rechtsschutzbeauftragte. Diese Einrichtungen könnten dasselbe
prüfen wie die Volksanwaltschaft, und das sei aus ökonomischer
Sicht nicht unbedingt zweckmäßig. Es sollte daher eine
Konzentration der Prüfungsbefugnisse überlegt werden, meinte er
unter Hinweis auf den rechtsstaatlichen Zugang der
Volksanwaltschaft.

Volksanwältin Rosemarie Bauer stellte aus ihrer Sicht eine
erfreuliche Entwicklung im Bereich der Landesverwaltungen fest
und führte dies auf bessere Schulungen in den Landesakademien
zurück. Ihr Kollege Stadler ließ vor allem in Bezug auf die oft
schleppende Ansetzung von Verhandlungsterminen leise Kritik an
manchen Gerichten laut werden und forderte diese auf, sich zu
bemühen, bürgernäher zu agieren.

Angesprochen von einzelnen Abgeordneten gingen die Volksanwälte
auf konkrete Fälle ein. So hielt Volksanwalt Peter Kostelka fest,
Jahr für Jahr sei es hinsichtlich der Visa-Erteilung zu mehr
Beschwerden gekommen. Die Vorgangsweise sei von Botschaft zu
Botschaft verschieden, sagte er, das Fehlverhalten sei in vielen
Fällen auf die personelle Unterbesetzung der Konsularabteilungen
zurückzuführen. Dadurch sei es oft zu einer relativ
leichtfertigen Vergabe von Visa gekommen, wobei es auch zum
großen Teil an entsprechender Dienstaufsicht vor Ort gefehlt
habe. Nur in Einzelfällen, die an die Volksanwaltschaft
herangetragen wurden, könne man von kriminellen Vorgängen
sprechen.

Als inakzeptabel, weil auf dem Rücken Betroffener ausgetragen,
bezeichnete er das Problem mit der Hubschrauber-Rettung,
hervorgerufen durch die Konkurrenz mit der Pistenrettung.
Hinsichtlich der Verfahrensdauer bei der
Pensionsversicherungsanstalt sei eine Besserung unübersehbar, so
Kostelka, der Zeitrahmen von 2,2 Monaten aus dem Jahr 2002 sei
aber immer noch nicht erreicht.

Volksanwältin Rosemarie Bauer regte an, durch eine Änderung des
Telekommunikationsgesetzes bei der Errichtung von
Mobilfunkanlagen, den Nachbarn Parteienstellung einzuräumen. Sie
kritisierte, dass Wien kein Straßengesetz habe, durch die
Bauordnungsnovelle habe man aber der Notwendigkeit des
Rechtsschutzes teilweise Rechnung getragen.

An der Diskussion beteiligten sich die Abgeordneten Stefan
Prähauser, Peter Marizzi und Günther Kräuter (alle S), Terezija
Stoisits und Eva Glawischnig-Piesczek (beide G), Josef Winkler
und Maria Grander (beide V) und Reinhard Eugen Bösch (F).

Die Volksanwaltschaft wurde laut Bericht im Jahr 2004 in 16.189
Fällen in Anspruch genommen und leitete 6.502 Prüfungsverfahren
ein. Davon bezogen sich 4.107 auf die Bundesverwaltung. 7.581
Prüfungsverfahren wurden abgeschlossen. Dabei führten 21
besonders schwer wiegende Fälle zu einer formellen Empfehlung und
sechs zu einer Missstandsfeststellung. Weiteren 877 Beschwerden
wurde Berechtigung zuerkannt. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel