- 24.01.2006, 16:35:04
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- OTS0245 OTW0245
Berichtigung zu OTS 127 "Wiener Gemeinderat (2)"
Wien (OTS) - In der Berichterstattung zur Fragestunde im Wiener
Gemeinderat ist es bei der Fünften Anfrage von Gemeinderat Mag.
Barbara Feldmann (ÖVP) an den Herrn Bürgermeister zu einer
missverständlichen Formulierung gekommen. Der entsprechende Absatz
lautet richtig:
GR Mag. Barbara Feldmann (ÖVP) fragte Herrn Bürgermeister,
welche konkreten Schritte anlässlich des Urteils in der Causa Schloss
Tribuswinkel die Stadt Wien setzen werde. Bgm. Dr. Michael Häupl
(SPÖ) hielt fest, dass der Vorgang um den Verkauf des Schlosses im
Jahr 1991 laut Urteil des OGH rechtens war. Was das Urteil
hinsichtlich einer immerwährenden Betriebspflicht für ein
Kinderwohlfahrtsheim betreffe, so werde die Stadt Wien gegen dieses
erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts für
Zivilrechtsangelegenheiten Berufung einlegen. (Schluss) gab/vo
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Dr. Martin Gabriel
Tel.: 4000/81 842
mailto:[email protected]
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