• 20.01.2006, 18:10:07
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  • OTS0217 OTW0217

Offener Brief des Käntner Landeshauptmannes an Bischof Sturm

"Auch für Martin Luther waren politisch-korrekte Heuchler eine Plage"

Klagenfurt (OTS) -

Sehr geehrter Herr Bischof Sturm,

es hätte Ihres offenen Briefes nicht bedurft. In Kärnten gilt das
Recht, daher muss es niemand schaffen. Schon gar nicht steht es mir
nach der Bundesverfassung zu, Recht zu schaffen.

Ich habe im Sinne der österreichischen Bundesverfassung gemäß Art.
18/1 BVG Vollzugshandlungen auf der Grundlage von Gesetzen
vorzunehmen. Soweit es die von ihnen angeführten Ortstafeln betrifft,
darf ich Sie daran erinnern, dass ich im Unterschied zu meinen
Vorgängern jener Landeshauptmann bin, der die 100%ige Erfüllung der
topographischen Aufschriften nach dem Volksgruppengesetz 1976/77
sichergestellt hat. Daher wäre es wohl besser gewesen, Sie hätten
Ihren offenen Brief nicht an mich, sondern am meine Amtsvorgänger
gerichtet. Aber da zogen Sie es - noch in Kärnten tätig - offenkundig
vor, zu schweigen.

Auch möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der
Verfassungsgerichtshof keine Kompetenz hat, durch
Einzelfallentscheidungen sich die Funktion eines Gesetzgebers
anzueignen. Das hat er durch die Erkenntnisse 2001 und 2005 getan.
Somit wird es Aufgabe des Gesetzgebers und damit des Volkes sein -
immerhin geht nach Art. 1 BVG das Recht vom Volke aus - diese
Kompetenzanmaßung des Höchstgerichtes zu korrigieren. Soweit es in
der Verantwortung des zuständigen Straßenreferenten der Kärntner
Landesregierung liegt, hat dieser auf die Erkenntnisse im
Einvernehmen mit dem zuständigen Bezirkshauptmann in rechtlich
angemessener Form reagiert. Damit konnte der soziale Friede im Lande
gesichert werden.

Sehr geehrter Herr Bischof Sturm, ich achte Sie als einen Mann der
Gerechtigkeit.Daher verstehe ich nicht, wie Sie sich vor den Karren
einiger nationalslowenischer Funktionäre spannen lassen können und
deren politische Attacken auf mich kritiklos nachvollziehen. Es wird
Ihnen auch bei einigem Nachdenken nicht möglich sein, mir auch nur
eine einzige rechtlich unkorrekte Verhaltensweise im Zusammenhang mit
Volksgruppengesetz und Verfassungsgerichtshoferkenntnis zur
Ortstafelfrage nachzuweisen. Auch für Martin Luther waren
politisch-korrekte Heuchler eine Plage. Deren Weg sollte nicht der
Ihre sein.

Mit besten Grüßen
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider

(Schluss)

Rückfragehinweis:
Büro LH Jörg Haider

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