Beschilderungen sind derzeit oft unklar, Club fordert deutliche Hinweise
Wien (OTS) - "Tempo 50 reicht an manchen Stellen über das
'Ortsgebiet' von Wien hinaus, also auch dorthin, wo man glaubt, dass
ab der Ortsende-Tafel automatisch Tempo 100 gilt", erklärt
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer, warum die umstrittene Tempo 50-Verordnung
nach wie vor zu großer Verunsicherung bei den Autofahrern führt. Eine
Ortstafel ist ein Hinweiszeichen auf das gesetzliche Tempolimit im
Ortsgebiet von 50 km/h. "Dieses Zeichen schließt aber nicht aus, dass
abweichende Limits gelten, die auch über das Ortsgebiet hinaus,- oder
in das Ortsgebiet hineinreichen", erläutert Hoffer.
Die 50-er Beschränkungen in Wien wurden nicht, wie bisher in
derartigen Fällen üblich, mit Beschränkungstafeln im Verlauf des
jeweiligen Straßenzuges, sondern mit Zonentafeln beschildert. "Die
Zone ist größer als das Ortsgebiet und beginnt bzw. endet an anderen
Stellen als das verbaute und mittels Ortstafel beschilderte
Ortsgebiet, nämlich an den Grenzen des Bundeslandes Wien", so der
ÖAMTC-Experte. Dass man ab dem Übergang vom Ortsgebiet in den Rest
der 50-er Zone nicht schneller fahren darf, wird dem Fahrzeuglenker
derzeit aber nicht angezeigt. "Jeder muss Tempolimits schnell und
einfach erkennen können, ob ortskundig oder nicht", fordert Hoffer
eine informative Beschilderung für die betroffenen Straßenzüge.
"Solange man nach der Ausfahrt aus dem Ortsgebiet von Wien nicht auch
eine "50-Zone-Ende"-Tafel passiert hat, darf man z.B. auf der
Amundsenstraße nicht schneller als 50 km/h fahren", warnt der
Club-Jurist. An die Exekutive appelliert er von Bestrafungen
abzusehen, solange eine entsprechende Klarstellung nicht erfolgt ist.
Verwirrende Vorschriften über Tempolimits bei Ortstafeln
* Wird auf einer Straße, die in ein Ortsgebiet führt, eine
Tempo-Beschränkung (z.B. 70 km/h) verordnet, gilt diese in dem
betroffenen Straßenzug in das Ortsgebiet hinein. "Erst ab dem
Ende-Schild gilt dann das übliche Limit", erklärt der ÖAMTC-Experte.
* Befindet sich auf dem Ständer der Ortstafel zusätzlich eine
Geschwindigkeitsbeschränkung (oft 30 oder 40 km/h), so gilt diese für
das gesamte Ortsgebiet, also nicht nur für den betroffenen
Straßenzug. "Ganz im Gegenteil", warnt Hoffer, "Durchzugsstraßen sind
oft mittels einer Zusatztafel vom Limit ausgenommen".
* Steht neben der Ortstafel (Ortsbeginn) "50-Ende", so endet zwar
der Geltungsbereich eines im Freilandbereich verordneten Tempo
50-Limits. Ab der Ortstafel muss aber trotzdem mit 50 km/h weiter
gefahren werden.
Übrigens: Ob der Name des Ortes richtig oder in allen
vorgeschriebenen Sprachen geschrieben ist, ist für das Tempolimit
ohne Bedeutung.
Alle Informationen zur Tempo 50-Verordnung findet man auf der
Homepage des Clubs unter www.oeamtc.at.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Claudia Kesche
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
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