- 18.01.2006, 10:22:13
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Stalking-Opfer fühlen sich vom Rechtsstaat allein gelassen
Frauenhäuser fordern Regierung auf, längst überfälliges Stalking-Gesetz zu beschließen
Wien (OTS) - Mit Empörung reagieren die Mitarbeiterinnen der
autonomen österreichischen Frauenhäuser auf die gestrige Aussage des
Sprechers der Innenministerin, der Psychoterror mit dem Überbringen
von Rosen gleichsetzt. "Wenn Frauen, die jahrelang unter Verfolgung
und Psychoterror durch ihren Ex-Partnern leiden, so etwas hören,
fühlen sie sich vom Rechtsstaat vollkommen allein gelassen", so Maria
Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische
Frauenhäuser. Jahrelange Erfahrungen der Frauenhäuser und der
Frauenhelpline 0800/222 555 würden zeigen, wie viele Frauen dieser
Form der psychischen Gewalt, die als Stalking bezeichnet wird,
ausgeliefert seien. Nachdem es in Österreich bislang keine
gesetzlichen Möglichkeiten gebe, gegen Stalker vorzugehen, würden
viele Opfer resignieren. "Bei der Frauenhelpline rufen immer wieder
Stalking-Opfer an, die vollkommen verzweifelt sind und keinen Ausweg
aus ihrer Situation sehen", berichtet Rösslhumer.
Darum sei es sehr erfreulich, dass nun endlich ein Gesetz auf dem
Tisch liege. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, der
auch die bundesweite Frauenhelpline für Opfer von körperlicher und
psychischer Gewalt betreibt (Frauenhelpline 0800/222 555) fordere die
Bundesregierung auf, die gesetzliche Regelung möglichst rasch zu
beschließen und die Verharmlosung dieses ernsthaften Problems durch
Aussagen wie jene aus dem Innenministerium nicht zuzulassen.
Österreich hat bislang beim Schutz von Frauen und Kindern eine
Vorreiterposition in Europa eingenommen. Nicht zuletzt durch das
Gesetz zum Schutz vor Gewalt, das 1997 in Kraft getreten ist und die
polizeiliche Wegweisung des gewalttätigen Partners aus der Wohnung
ermöglicht. Bis Mitte des vergangenen Jahres wurden insgesamt rund
30.000 Wegweisungen ausgesprochen.
Rückfragehinweis:
Daniela Almer
Informationsstelle gegen Gewalt
Tel.: 01/544 08 20
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