Bei Tempoteststrecken wird scharf kontrolliert werden
Wien, 17.01.2006 (OTS) - "Damit bei den vom Verkehrsminister
beabsichtigten Tempoversuchsstrecken die derzeitige
Führerscheinentzugsgrenze mit 180 km/h auch bestehen bleibt, ist eine
entsprechende Gesetzesnovelle notwendig", kommentierte Staatssekretär
Mag. Helmut Kukacka den morgen im Verfassungsausschuss zu
beschliessenden Koalitionsantrag. "Nötig ist dies, da nach der
derzeitigen Rechtslage der Führerschein auf der Autobahn nur bei
Tempoüberschreitung der jeweilig vorgeschriebenen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes entzogen
werden kann, also erst bei 210 km/h", erläuterte Kukacka.
Damit insgesamt die Verkehrssicherheit auch beim geplanten
Tempoversuch gewährleistet ist, nannte Kukacka auch weitere
Sicherheitserfordernisse für den Betrieb einer Teststrecke.
Damit auch eine zweispurige Strecke für den Tempoversuch den
grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen genügt (beispielsweise beim
Überholen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten zwischen PKW und
LKW), werde laut Verkehrsminister Gorbach ein LKW-Überholverbot
verfügt werden und weiters variable Verkehrsbeeinflussungsanlagen mit
variabler Tempoanzeige für unterschiedliche Wetter- und Verkehrslagen
geschaffen werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, eine Section
Control für die Versuchsstrecke einzurichten.
Durch die vorgelegte Novelle des Führerscheingesetzes werde nun die
gesetzliche Möglichkeit der sofortigen Abnahme der Lenkberechtigungen
bei überhöhter Geschwindigkeit (über 180 km/h) geschaffen, schloss
Verkehrsstaatssekretär Kukacka.
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Walter Gröblinger
Pressesprecher
Tel. +43 (01) 711 62/8803
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