• 17.01.2006, 11:10:37
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  • OTS0091 OTW0091

Klimt-Bilder: Österreichisches Schiedsgericht entscheidet für Restitution

Wien (OTS) -
Mit dem nun vorliegenden Schiedsspruch zu fünf Gemälden von Gustav
Klimt, die auf Grund eines Testaments von Adele Bloch-Bauer an die
Österreichische Galerie Belvedere gelangt waren, wurde der endgültige
Abschluss eines 6-jährigen Rechtstreits erreicht.

Das österreichische Schiedsgericht ist unter Anwendung des
österreichischen Rechts - insbesondere des österreichischen
Kunstrückgabegesetzes 1998 - zum Ergebnis gelangt, dass die Bilder
Adele Bloch Bauer I ("Goldene Adele"), Adele Bloch Bauer II,
Apfelbaum, Birkenwald/Buchenwald sowie Häuser in Unterach am Attersee
an Maria Altmann und ihre Familienmitglieder zu restituieren sind.

Grundlage dafür bildete das im Jahr 1998 von der Bundesregierung
eingebrachte mit den Stimmen aller Parlamentsparteien beschlossene
Kunstrückgabegesetz. Mit diesem Gesetz, welches in vielen
europäischen Staaten als beispielhaft gilt, ist es gelungen, einen
wichtigen Beitrag zur Versöhnung hinsichtlich begangenen Unrechts
während der Zeit des Nationalsozialismus zu leisten.

Obgleich es sich bei den fünf Gemälden von Gustav Klimt um
herausragende Werke der österreichischen bildenden Kunst des frühen
20. Jahrhunderts handelt, wird die Republik Österreich dem
Schiedsspruch Folge leisten.

Rückfragehinweis:
BMBWK - Tel.: 531 20/0

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | BWK

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