• 17.01.2006, 09:49:07
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Ein verlockendes Angebot, das keines war

AKNÖ warnte vor möglichen Änderungen der Zinsgleitklausel bei Bauspardarlehen der Raiffeisen-Bausparkasse (RBSK).

Wien (AKNÖ) - Am Beginn des vergangenen Jahres bot die
Raiffeisen-Bausparkasse (RBSK) ihren Bauspardarlehenskunden die
Möglichkeit, ihre Darlehenszinsen bei gleichzeitiger Kürzung der
Zinsbindung zu senken. Die AKNÖ-Konsumentenschützer nahmen damals das
Angebot unter die Lupe und warnten vor einem Umstieg. Ein Jahr später
scheint sich die Warnung bestätigt zu haben: Kunden, die auf das
Angebot der RBSK eingestiegen sind, werden in Zukunft mehr als jene
bezahlen, die im alten Vertrag geblieben sind.

Ernst Hafrank, Bankexperte in der NÖ Arbeiterkammer, erklärt das
damalige Angebot der Raiffeisen-Bausparkasse im Detail: "Konsumenten,
die sich bei der RBSK ein Darlehen genommen haben, hatten die
Gewissheit, dass sich auf Grund der vereinbarten Zinsgleitklausel der
Darlehenszinssatz ausschließlich zwischen 4 und 6 Prozent bewegen
kann. Die Bausparkasse machte ihren Kunden im Februar letzten Jahres
das Angebot, mit dem Darlehenszinssatz unter 4 Prozent zu gehen und
bot bei sofortigem Umstieg einen Zinssatz von 3,75 Prozent an. Aber
nur mit einer Zinsbindung auf ein Jahr - statt wie bisher einer
dreijährigen Zinsbindung."

Viele Konsumenten wandten sich damals an die AK-Experten. Diese
rieten davon ab, auf das Angebot der RBSK einzugehen. Aber wieso, wo
doch die Herabsenkung des Mindestzinssatzes von 4 auf 3 Prozent für
den Konsumenten auf den ersten Blick nur Vorteile hätte? Dazu Ernst
Hafrank: "Die Darlehensnehmer haben nur dann etwas von der neuen,
einjährigen Zinsanpassungsklausel, wenn der EURIBOR* unter 2,45
Prozent bleibt. Denn nur dann würde sich auf Grund der
Klauselregelung ein Darlehenszinssatz von unter 4 Prozent, das ist
die Untergrenze der alten Regelung, ergeben!" Die AKNÖ-Finanzexperten
gingen und gehen jedoch von einem steigenden Zinsniveau aus und das
bedeutet, dass die Kreditzinsen jährlich neu berechnet und damit auch
hinaufgesetzt werden. Außerdem ist nach Ansicht der
Konsumentenschützer die Untergrenze von 3 Prozent ohnehin
illusorisch. Denn dieser Spitzenwert könnte aufgrund des fixen
Gewinnaufschlages nur dann erreicht werden, wenn der EURIBOR bei 1,5
Prozent stünde - wovon angesichts der aktuellen Zinsentwicklung nicht
auszugehen ist.

Neues Jahr - neue Zinsgleitklausel = 0,45 Prozentpunkte mehr an
Zinsen

Ein Jahr später haben sich die Befürchtungen der
AK-Konsumentenschützer bestätigt. Kunden, die das Angebot der RBSK
angenommen haben und der neuen einjährigen Bindung ausdrücklich
zugestimmt haben, müssen damit rechnen nun um 0,45 Prozentpunkte mehr
an Zinsen bezahlen zu müssen. Hafrank rechnet vor: "Der
Monatsmittelwert des EURIBOR 12-Mon., dieser ist nach der neuen
Klausel ausschlaggebend, lag im November 2005 bei 2,68 Prozent,
zuzüglich dem Gewinnaufschlag von 1,5 Prozent kommt man auf gesamt
4,18 Prozent. Dieser Zinssatz wird auf den nächstliegenden vollen
zehntel Prozentpunkt kaufmännisch gerundet - also wird der neue
Zinssatz 4,2 Prozent für all jene betragen, die dem Aufruf der
Bausparkasse gefolgt sind und von der 3-Jahres-Klausel auf die
einjährige umgestiegen sind. All jene, die im alten Vertrag geblieben
sind, zahlen je nach Abschlusszeitraum sogar bis zum Jänner 2008 nur
4 Prozent an Zinsen!"

Ernst Hafrank: "Dieser Fall zeigt erneut, dass man auf den ersten
Blick lukrativ scheinende Angebote unbedingt auch hinsichtlich
längerfristiger Auswirkungen kritisch prüfen und überdenken sollte."

* EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) = Interbankenzinssatz

Rückfragehinweis:
AKNÖ, Konsumentenberatung
Ernst Hafrank: 01 58883-1310
mailto: [email protected]
http://noe.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKN

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