• 13.01.2006, 11:28:47
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  • OTS0096 OTW0096

Dolinschek: Konsumenten bekommen bei Lebensversicherung einmal mehr Recht

Staatssekretär beauftragt VKI mit der Vertretung von Geschädigten auf Grund intransparenter Rückkaufsklauseln

Wien (OTS) - Im Streit der Konsumentenschützer mit den
Lebensversicherern wegen intransparenter Klauseln im Hinblick auf den
Rückkaufswert von Lebensversicherungsverträgen bei vorzeitiger
Kündigung gaben bislang alle 4 erstinstanzlichen Urteile den
Konsumentenschützern Recht. Auch das HG Wien hat entsprechende
Klauseln in einem Vertrag über eine fondsgebundene Versicherung der
Aspecta nunmehr als intransparent und damit ungesetzlich erkannt. "Es
freut mich, dass sich die Gerichte unserer Argumentation
angeschlossen haben", betonte Konsumentenschutzstaatssekretär
Sigisbert Dolinschek. ****

"Mit dem Urteil des HG Wien haben wir einen weiteren Teilerfolg über
unseren konsequenten Weg im Sinne der österreichischen Konsumenten
erfolgreich erreichen können. Einmal mehr wird deutlich, dass wir uns
mit unserer Rechtsansicht - im Gegensatz zu den Lebensversicherern -
auf dem Boden des lupenreinen Konsumentenschutzes befinden. Wir
werden daher auch weiterhin mit allen Mitteln versuchen, das Recht
der Konsumenten einzufordern", so Dolinschek heute.

"Ich habe daher den VKI angewiesen, sofort alle Mittel auszuschöpfen,
um der Verjährungstaktik der Lebensversicherer entgegen zu treten",
sagte der Staatsekretär. Die zuletzt ergangenen Urteile haben nämlich
erst nach Eintritt der Rechtskraft Auswirkungen für den einzelnen
Konsumenten. Dolinschek geht davon aus, dass die Versicherungen alle
rechtlichen Instanzen nutzen werden, was Jahre dauern kann - Jahre
währenddessen mögliche Ansprüche von ehemaligen
Lebensversicherungskunden verjähren könnten. Da die Versicherungen
auch nicht bereit sind, diesbezügliche Verjährungsverzichte
abzugeben, hat Dolinschek den VKI mit Sammelinterventionen
beauftragt. Angesprochen sind alle jene Versicherungskunden, die
Lebensversicherungsverträge, die ab 1.1.1997 abgeschlossen wurden,
innerhalb der letzten 3 Jahre gekündigt haben. Der VKI rechnet sodann
die Differenz zwischen dem tatsächlich ausbezahlten Rückkaufswert und
jenem Wert, der auf Grund der bisherigen Judikatur vertretbar ist,
kostenlos aus und interveniert bei den Versicherungen. Auch
allfällige Klagen werden vom BMSG unterstützt. "Wir finanzieren diese
Aktion, weil wir der Ansicht sind, dass die Verbraucher gerade im
komplexen Bereich der Finanzdienstleistungen unterstützt werden
müssen", meint Dolinschek abschließend.

Weitere Informationen unter:
www.verbraucherrecht.at.
(Schluß) bxf

Rückfragehinweis:
Staatssekretariat für soziale Sicherheit
Generationen und Konsumentenschutz
Pressesprecher Gerald Grosz
Tel.: [++43-1] 71100-3375
mailto: [email protected]

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