• 30.12.2005, 10:57:07
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  • OTS0058 OTW0058

450 Kilogramm pyrotechnische Artikel beschlagnahmt

Wien (OTS) - Alle Jahre wieder liest man um Silvester herum von
schweren Unfällen, die beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern
geschehen. Alle Jahre wieder wird appelliert, bei dieser Knallerei
Zurückhaltung zu üben. Alle Jahre wieder wird auf das Verbot
hingewiesen, im Ortsgebiet größere Feuerwerksartikel als jene der
Klasse I zu verwenden. In der Nähe von Einrichtungen wie Spitäler,
Kinder- oder Altersheime ist überhaupt das Abbrennen von
Feuerwerksartikeln, daher auch die sonst erlaubten der Klasse I,
verboten.

Und immer wieder werden die nicht eben ungefährlichen
pyrotechnischen Gegenstände wie Knallkörper und Raketen von
Geschäftsleuten unsachgemäß oder in zu großer Menge gelagert.
Weswegen gestern Donnerstag in Floridsdorf eine umfangreiche
Beschlagnahme notwendig wurde: Bei einem (für den Verkauf von
Pyrotechnikartikeln vorübergehend aufgestellten und genehmigten)
Container war statt der erlaubten 30 Kilogramm die 15fache Menge an
Feuerwerkskörpern & Co, nämlich mindestens 450 kg, gelagert worden.
Und das noch dazu im Nahbereich einer Tankstelle.

Bei einer Kontrolle durch die MA 36 - Technische
Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten,
Feuerpolizei und Veranstaltungswesen war diese übergroße Menge an
Knallkörpern, Raketen usw. aufgefallen. Entsprechende Maßnahmen
wurden eingeleitet: Gestern, Donnerstag, wurde unter der Leitung von
SR Mag. Monika Anger, Chefin des Magistratischen Bezirksamts für den
21. Bezirk, gemeinsam mit der MA 48, der MA 36 und dem Dezernat für
Sofortmaßnahmen der Magistratsdirektion die Beschlagnahme von über
400 Kilogramm pyrotechnischer Gegenstände durchgeführt. Die
beschlagnahmten Feuerwerksartikel wurden von der 48er in einem
entsprechend sicheren Lagerraum untergebracht. Ein Strafverfahren
wird folgen.

Übrigens: Wie die Bundespolizeidirektion Wien in einer
APA-Aussendung zum Jahreswechsel mitteilte, wird die Polizei auch
dieses Jahr mit verstärkten, schwerpunktmäßigen Einsätzen dafür
sorgen, dass die bestehenden Verbote bei Verwendung von
pyrotechnischen Gegenständen im Ortsgebiet eingehalten. Besondere
Aufmerksamkeit gilt dabei dem Schutz lärmempfindlicher Zonen und
Einrichtungen, wie etwa bei Krankenanstalten, Alters-, Kinder-, und
Erholungsheimen.

Das Bundes-Pyrotechnikgesetz 1974 schreibt u.a. vor, dass
pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerk) im
Ortsgebiet nicht verwendet werden dürfen. Personen unter 18 Jahren
dürfen solche Gegenstände nicht überlassen und von diesen weder
besessen noch verwendet werden. Für den Besitz und die Verwendung
pyrotechnischer Gegenstände der Klassen III (Mittelfeuerwerk) und IV
(Großfeuerwerk) ist eine besondere behördliche Bewilligung, die in
Wien das Administrationsbüro der Bundespolizeidirektion Wien
ausstellt, erforderlich. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände
aller Klassen in der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie
Krankenhäusern und von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen II,
III und IV in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen ist
verboten.

Übrigens: Beim Wiener Stadtsilvester wurden zu Jahreswechsel
2004/2005 von der Polizei in der City 65 Anzeigen nach dem
Pyrotechnikgesetz erstattet. Die Strafen können bis zu 2.180 Euro
(oder bis zu 6 Wochen Arrest) betragen. (Schluss) hrs

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
mailto:[email protected]

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