• 28.12.2005, 11:21:47
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  • OTS0074 OTW0074

BM Haubner: Verbesserungen durch Verbrechensopfergesetz

Wien 2005-12-28 (BMSG/OTS) - Die Stärkung der Opferrechte nimmt
für Sozialministerin Ursula Haubner eine wichtige Stellung ein. Mit
dem neuen Verbrechensopfergesetz, das am 1.1.2006 in Kraft tritt,
haben Opfer von physischer oder sexueller Gewalt oder von
gefährlicher Drohung betroffene Menschen erstmals einen gesetzlichen
Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.
Neuerungen sind aber auch eine Mindestsicherung in der Höhe des
Ausgleichszulagenrichtsatzes von 690 Euro, wenn sonst kein Einkommen
vorhanden ist, die Ausweitung und Bezahlung von Therapien, und der
Ersatz von Sachschäden wie zum Beispiel Brillen. "Die
Bundesregierung bekennt sich einerseits zu einer konsequenten Ahndung
und Bestrafung von Tätern, aber vor Allem auch zu einem Ausbau der
Opferhilfe. Wir stärken das Opfer durch den Ausgleich der
existenziellen und gesundheitlichen Folgen", bekräftigte Haubner
abschließend.

" Es ist wichtig, dass Betroffene wieder in ihr normales Leben
zurückfinden. Hier unterstützt das Sozialministerium mit 55.000 Euro
aktiv den Verein Neustart, um Verbrechensopfern den Weg zurück in
einen normalen Alltag zu ermöglichen", betont Sozialministerin Ursula
Haubner. Der Verein Neustart setzt sich im Bereich
Verbrechensopferhilfe aktiv für Opfer von Gewaltverbrechen ein.
Opfer werden aktiv begleitet, um ein Gefühl von Sicherheit
wiederzuerlangen. "Mit dieser Förderung wird 110 Verbrechensopfern,
denen durch traumatische Ereignisse ihr soziales Netz zerstört wurde,
eine Betreuung ermöglicht", so Haubner. Eine Kofinanzierung erfolgt
im Wesentlichen durch das Bundesministerium für Justiz, der Aktion
"Licht ins Dunkel", sowie durch Förderungen der Bundesländer Tirol
und Kärnten.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
BMSG - Bundesministerin Ursula Haubner
Pressesprecher Heimo Lepuschitz
Tel.: 0664 825 77 78
mailto:[email protected]

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