• 28.12.2005, 10:23:34
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  • OTS0052 OTW0052

Volksanwalt Mag. Stadler: Kein Recht auf Abtreibung

Interdisziplinäre Tagung zum Status ungeborener Kinder

Wien (OTS) - Am 19.12.2005 wurde in der Volksanwaltschaft auf
Einladung des sachzuständigen Volksan-waltes Mag. Ewald Stadler eine
Tagung zum Status ungeborener Kinder abgehalten. Anlass hiefür war
eine Entscheidung der Volksanwaltschaft, in welcher der
verpflichtende Lehrausgang von Kindern einer vierten Hauptschulklasse
in eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführte Wiener
Abtreibungsklinik beanstandet wurde. Diese Entscheidung, für die
Volksanwalt Mag. Stadler verantwortlich zeichnet, hat bereits mehrere
positive Reaktionen aus der Rechtswissenschaft nach sich gezogen und
wurde dem interessierten Publikum vorgestellt. Wesentlicher Inhalt
dieser Entscheidung - die im Büro des Volksanwaltes Mag. Stadler
ange-fordert werden kann - ist, dass nach der geltenden Rechtslage
ein Schwangerschaftsabbruch auch innerhalb der ersten drei Monate (§
97 Abs. 1 StGB) rechtswidrig ist und ein "Recht auf Abtreibung" nicht
besteht.

Im Laufe dieser Veranstaltung wurden Fragen des Lebensbeginns und
Lebensschutzes aus medizinischer, juristischer, philosophischer und
theologischer Sicht beleuchtet. Volksanwalt Mag. Stadler konnte
anerkannte Experten aus diesen Disziplinen als Vortragende gewinnen:
Univ.-Prof. Dr. Lukas KENNER (Medizin, Medizinische Universität
Wien), den stellvertretenden Vorsitzenden der Bioethikkommission des
Bundeskanzleramtes, Univ.-Prof. Dr. Günther PÖLTNER (Philosophie,
Universität Wien) und Weihbischof Univ.-Doz. Dr. Andreas LAUN.
Besonders wertvolle Beiträge zur Klärung der rechtlichen Situation
leistete der im Publikum anwesende Doyen des österreichischen
Zivilrechts, em. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Franz BYDLINSKI. DI
Claudia BRANDHUBER berichtete von eindrucksvollen Erfahrungen einer
dem Lebensschutz verpflichteten Sozialberaterin.

Ziele der Tagung waren die Darstellung des aktuellen
Diskussionsstandes in den jeweiligen Disziplinen, aber auch der
gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch unter Menschen,
die für den Schutz Ungeborener, sei es ehrenamtlich oder
hauptberuflich, arbeiten. Nicht zuletzt sollte der positive Einsatz
so vieler, der in der öffentlichen Diskussion, wenn
überhaupt, meist leider nur verzerrt dargestellt wird, eine
entsprechende Würdigung erfahren.

Rückfragehinweis:
Volksanwaltschaft
Mag. Norbert Nemeth
Singerstraße 17, 1015 Wien
Tel.: (++43-1) 515 05/236

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