• 21.12.2005, 11:40:38
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Ein Schiunfall ist passiert: Was ist zu tun?

Wien (OTS) - Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür. Viele
Familien freuen sich schon auf das Vergnügen auf der Piste. Doch
leider wird diese Freude oft durch einen Unfall getrübt.

Auf Österreichs Pisten verunglücken von den rund 10 Mio. Schi- und
Snowboardfahrern jedes Jahr rund 100.000 Personen. Grund für viele
dieser Unfälle ist oft das Verhalten der anderen Pistenbenützer, die
sich nicht an die FIS-Regeln halten oder ein mangelhafter Zustand der
Piste.

Worauf nach einem Schiunfall geachtet werden soll:

- Wenn ein anderer Schifahrer beteiligt war, notieren Sie den 
   Namen und die Anschrift und kontrollieren Sie dies anhand eines 
   Ausweisdokumentes. 
 - Suchen Sie sofort Zeugen, die den Unfallhergang gesehen haben, 
   und notieren Sie auch deren Namen und Anschrift. 
 - Wenn der beteiligte Schifahrer flüchtet, geben Sie eine 
   Personenbeschreibung telefonisch an die Gendarmerie durch.
 - Fertigen Sie eine Skizze des Unfallortes an, in der Sie auch die 
   Abstände einzeichnen. Diese können Sie eventuell mit Schilängen 
   messen. Wenn möglich, dann machen Sie Fotos vom Unfallort.  
 - Wenn der Unfall durch den mangelhaften Zustand der Piste 
   geschah, fertigen Sie ebenfalls Skizze und Fotos von der 
   Unfallstelle an. 
 - Bei Verletzungen sollte unbedingt die Polizei verständigt 
   werden.

Wenn ein anderer Schifahrer oder die für den Pistenbetrieb
zuständige Liftgesellschaft schuld an dem Unfall sind, dann haben Sie
in der Regel einen Schadenersatzanspruch. Ihr Rechtsanwalt ist Ihnen
behilflich, diesen Anspruch gegenüber dem Verantwortlichen
durchzusetzen. Er überprüft, ob Ansprüche auf Schadenersatz wie
Heilungskosten, Verdienstentgang, Schmerzengeld etc. gegeben sind und
unterstützt Sie bei deren Durchsetzung. Weitere Informationen dazu
finden Sie unter www.rechtsawaelte.at.

In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent
davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit
Julia Bisanz
Tel. 01 / 535 12 75- 15

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