- 21.12.2005, 10:30:29
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TKK legt Mobilterminierungsentgelte fest: stufenweise Absenkung bis Dezember 2006
Wien (OTS) - In ihrer Sitzung vom 19.12.2005 legte die
Telekom-Control-Kommission (TKK) die Mobilterminierungsentgelte bis
Ende 2006 für alle fünf Mobilfunkbetreiber fest. Die gegenständliche
Entscheidung der TKK sieht eine stufenweise Absenkung der
Mobilterminierungsentgelte vor, wobei längerfristig bis 31.12.2008
ein einheitliches Entgelt für die Mobilfunkbetreiber erreicht wird.
Spätestens mit diesem Zeitpunkt sollte der "einheitliche Marktpreis"
umgesetzt sein.
"Einen Zeitraum von etwa drei Jahren ab Erlassung dieser Bescheide
erachtet die Telekom-Control-Kommission als geeignet, sodass auch
später in den Markt eintretende Betreiber die mindestoptimale
Unternehmensgröße für eine effiziente Leistungsbereitstellung
erreichen können", erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer
der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, die Entscheidung der TKK.
"Darüber hinaus ermöglicht eine bis Ende 2008 dauernde Zeitspanne den
direkt betroffenen Betreibern, gegebenenfalls interne Adaptionen
vorzunehmen und ihre Geschäftsplanung an sinkende
Terminierungsentgelte anzupassen. Dies soll den Betreibern eine
gewisse Planungssicherheit geben", so Serentschy weiter.
Entscheidung zur Mobilterminierung umfasst sieben Verfahren
Mit Bescheiden vom 27.10.2004 hat die TKK festgestellt, dass alle
Mobilfunkbetreiber (Mobilkom Austria AG & Co KG, T-Mobile Austria
GmbH, ONE GmbH, tele.ring Telekom Service GmbH sowie Hutchison 3G
Austria GmbH) jeweils auf ihren betreiberindividuellen
Mobilterminierungsmärkten über beträchtliche Marktmacht verfügen.
Daher wurden die Betreiber unter anderem dazu verpflichtet, für die
Terminierung in ihr öffentliches Mobiltelefonnetz ein Entgelt zu
verrechnen, das sich an den Kosten eines effizienten Betreibers
orientiert.
Da sich die Betreiber zur Festsetzung der
Zusammenschaltungsentgelte nicht privatrechtlich einigen konnten,
wurde die TKK von tele.ring, Hutchison und UPC Telekabel angerufen.
In weiterer Folge wurden insgesamt sieben Streitschlichtungsverfahren
geführt.
Im Rahmen der Gutachten wurden die betreiberindividuellen Kosten
der effizienten Bereitstellung der Leistung Mobilterminierung
erhoben; dabei hat sich ergeben, dass Mobilkom - als jenes
Unternehmen, das die Mobilterminierungsleistung am kostengünstigsten
bereitstellt - den Maßstab für die Kosten eines effizienten
Betreibers im Sinne der auferlegten Verpflichtungen vorgibt. An
diesem "Zielwert" in Höhe von Cent 6,79 (exkl. USt) hatte sodann eine
Orientierung der Terminierungsentgelte aller anderen
Mobilfunkbetreiber zu erfolgen.
Stellungnahmen bei der Entgeltfestsetzung berücksichtigt
Im Rahmen der Konsultations- und Koordinationsverfahren zum
Maßnahmenentwurf haben zahlreiche interessierte Personen und
Institutionen Inputs geleistet. Unter anderem hat die Europäische
Kommission (EK) im November 2005 zum Bescheidentwurf der TKK vom
September 2005 Stellung genommen und zusammenfassend festgehalten,
dass die TKK "die Dauer des Gleitpfades deutlich reduzieren möge". Es
soll damit sichergestellt werden, dass die auferlegten
Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung der identifizierten
Wettbewerbsprobleme effizient und angemessen sind. Die TKK geht davon
aus, dass durch die vorgenommenen Adaptionen, insbesondere durch die
Verkürzung des Gleitpfades von Ende 2011 auf Ende 2008, in der nun
getroffenen Entscheidung den Bedenken der Europäischen Kommission
sowie dem Vorbringen zahlreicher interessierter Personen Rechnung
getragen wird.
Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH MMag. Daniela Andreasch Tel.: (++43-1) 58 058/106 Fax: (++43-1) 58 058/9106 mailto:[email protected]
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