- 20.12.2005, 15:13:20
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Sukzessiver Hürdenabbau für Versicherte im Grenzgebiet
OÖGKK und AOK Bayern vertiefen Zusammenarbeit
Wien (OTS) - Die OÖ Gebietskrankenkasse und die AOK Bayern
vertiefen ihre Zusammenarbeit und planen einen sukzessiven
Hürdenabbau für ihre Versicherten. Vor allem Bewohner im Grenzgebiet
sollen auch im Nachbarland medizinische Hilfe in Anspruch nehmen
können. Derzeit müssen Arzt- und Krankenhausbesuche, abgesehen von
akuten Erkrankungen im Ausland oder auf Urlaubsreisen, vorher
genehmigt werden. Ziel ist es, eine Wahlfreiheit zu schaffen, ohne
Steuerungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der nationalen
Gesundheitsversorgung zu gefährden. OÖGKK und AOK Bayern gaben
deshalb gemeinsam ein volkswirtschaftliches Gutachten in Auf¬trag, um
die Auswirkungen einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung im
Grenzgebiet zwischen Bayern und Oberösterreich zu untersuchen. Eine
erste Umsetzung der Studie soll für den Bereich des Rettungswesens
geprüft werden.
Gerade in einem vereinten Europa ist es wichtig, auf die
Bedürfnisse der Menschen in Grenzgebieten einzugehen. Die weitgehende
Öffnung der Grenzen für den Waren-,
Dienstleistungs- und Wirtschaftsverkehr brachte bereits
Erleichterung. Im Sozialversicherungsrecht und insbesondere in der
Krankenversicherung gilt weiterhin das nationale Recht. Um aber die
Kosten bei einer grenzüberschreitenden Inanspruchnahme medizinischer
Einrichtungen nicht explodieren zu lassen, müssen Krankenkassen und
Gesetzgeber steuernd eingreifen. Jeder Patient soll die richtige
Leistung zum richtigen Zeitpunkt erhalten, gleichzeitig muss das
System aber finanzierbar bleiben.
Die Volkswirte Prof. Dr. Reinar Lüdeke und Dr. Hans Joachim
Allinger von der Universität Passau arbeiteten mit INWISO, Institut
für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung, in einer über 600
Seiten umfassenden Studie zunächst detailliert die bestehenden
Probleme für jeden Sektor des Gesundheitswesens heraus. Darauf
aufbauend sprechen sie Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der
internationalen Verrechnungsstrukturen aus und zeigen deutlich, in
welchem Umfang die Versicherten konkret von den Strukturreformen
profitieren könnten.
Doppelte Kosten oder Mehrkosten für die Kassen
Unter anderem zeigen die Studienautoren das Problem der
Doppelbelastungen für die Krankenversicherungen auf. Lässt sich ein
OÖGKK-Versicherter im Ausland im Spital behandeln, muss die OÖGKK für
die Leistungen des behandelnden Spitals aufkom¬men. Doch für die
Krankenhausbehandlung ihrer Versicherten hat sie bereits
pauschalierte Zahlungen an den oberösterreichischen
Krankenanstaltenfonds geleistet und zahlt daher praktisch zweifach.
In ihrer Untersuchung regen die Wissenschafter daher an, dass die
Kosten, die für stationäre Behandlungen im Ausland anfallen, vom
Krankenanstaltenfonds getragen werden sollten, genauso wie bei einer
Bezahlung im Inland. Durch eine Erhöhung der Zahlungen an den
Landeskrankenanstaltenfonds könne dies finanziell weitgehend neutral
geschehen.
Auch auf Seiten der AOK entsteht durch Auslandsbehandlungen eine
gewisse Mehrbelastung. Denn das nicht belegte Bett im deutschen
Krankenhaus wird über die vereinbarten Budgets von der AOK
mitfinanziert. Auch bei Überschreitung der Budgets verbleibt eine
deutliche Mehrbelastung der Kassen.
Erhaltung der nationalen Steuerungssysteme
Ein weiterer Stolperstein der grenzübergreifenden Inanspruchnahme
ärztlicher Leistungen liegt in den Besonderheiten des "Marktes für
Gesundheitsdienstleistungen" begründet. Gesundheit ist kein Gut wie
Äpfel und Birnen, dessen Bereitstellung ohne weiteres dem Markt
überlassen werden kann. Es müssen Regelungen gefunden werden, wie
eine Übernachfrage nach Gesundheitsleistungen durch den Patienten und
ein Überangebot an Leistungen verhindert werden kann.
In Österreich und Deutschland ging die Politik dabei
unterschiedliche Wege. Keinesfalls müssen diese Wege vereinheitlicht
werden. Notwendig ist jedoch, dass bessere Brücken von einem System
in das andere gebaut werden, bevor der Zugang zu ärztlichen
Leistungen im Nachbarland weiter erleichtert werden kann.
Einsatz für nächstgelegenen Rettungswagen
Zudem fanden Lüdeke und Allinger Ansätze für eine
Weiterentwicklung der bestehenden Abrechnungsstrukturen im Bereich
des Rettungswesens. Nach Implementierung neuer Abrechnungssätze
könnte vielleicht schon bald sichergestellt sein, dass stets der am
nächsten zum Einsatzort stationierte Rettungswagen zu Hilfe kommt.
Bislang wird standardmäßig das nationale Rettungsmittel angefordert.
Eine Umstrukturierung der Verantwortlichkeiten in der
rettungsdienstlichen Regelversorgung könnte in manchen Orten eine
Verkürzung der Eintreffzeit des Rettungswagens von bis zu 15 Minuten
bewirken.
Um eine raschere Versorgung im Notfall gewährleisten zu können,
schlagen die AOK Bayern und die OÖGKK vor, einen Modellversuch im
Rettungswesen durchzuführen. Derzeit wird überlegt, wie und wo ein
derartiges Projekt aufgebaut werden könnte.
Zudem führt am 23. Jänner 2006 eine Arbeitsgruppe von Vertretern
österreichischer Krankenkassen zu den Themen Vertragsabschlüsse im
Ausland und Versorgung ausländischer Versicherter im Inland Gespräche
beim Hauptverband in Wien. Dabei werden bestehende Probleme
aufgelistet, Zielsetzungen diskutiert und Lösungsvorschläge
erarbeitet. OÖGKK und AOK Bayern werden auf dieser Basis weitere
Gespräche führen.
Rückfragehinweis:
OÖ Gebietskrankenkasse
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Harald Schmadlbauer
Tel: (0732) 7807-2020
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