- 20.12.2005, 11:49:29
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GÖD: Vorstand bekräftigt Position zum Bundesmitarbeitergesetz
Wien (OTS) - Der Vorstand der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat
die Grundposition der GÖD zum Bundesmitarbeitergesetz bekräftigt.
Die Richtigkeit dieser inhaltlichen Positionierung der GÖD hat sich
durch die Anhörung der Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Raschauer
und Präsident Dr. Jabloner verstärkt.
Für die GÖD sind folgende Punkt für die Schaffung eines neuen
Bundesmitarbeitergesetzes maßgeblich:
Ein eigenständiges Dienstrecht im Öffentlichen Dienst ist zur
unabhängigen, unparteiischen und den Gesetzen verpflichteten
Aufgabenerfüllung unabdingbar. Es dient dem Schutz der
Rechtsstaatlichkeit vor Willkür. Auch in einem neuen Dienstrecht ist
diese öffentlich-rechtliche Grundausrichtung für einen
gesetzeskonformen, objektiven und unabhängigen Öffentlichen Dienst
sicherzustellen.
Die Einkommensstrukturen müssen den geänderten Rahmenbedingungen
der modernen Arbeitswelt angepasst werden. Insbesondere ist die
Vereinbarkeit von Berufs- und Familienpflichten zu fördern.
Die Zielsetzungen in der Privatwirtschaft sind mit jenen im
öffentlichen Sektor nicht vergleichbar. Gewinnorientierung auf der
einen Seite und Gemeinwohlorientierung auf der anderen stehen
einander diametral gegenüber. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen
erfordern höchst unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für
die Regelung der Beschäftigungsverhältnisse. Daher ist eine
Angleichung nur in jenen Bereichen sinnvoll, wo die besondere
Funktionalität des Öffentliches Dienstes nicht beeinträchtigt wird.
Das unabhängige, unparteiische und den Gesetzen verpflichtete
Verwaltungshandeln ist durch einen besonderen, funktionalen
Kündigungsschutz sicherzustellen, welcher in einem neuen Dienstrecht
mit öffentlich-rechtlichem Charakter abgebildet werden soll. Die
Spezifika der verschiedenen Berufsbilder sind entsprechend zu
berücksichtigen.
Die Mobilität zwischen den Gebietskörperschaften ist zu fördern.
Bestehende soziale Standards sind zu festigen bzw. auszubauen;
insbesondere in jenen Bereichen, wo der öffentliche Dienstgeber eine
Vorreiterrolle ausübt.
Eine Besoldungsreform soll unter Beibehaltung der
Lebensverdienstsumme eine flachere Besoldungsstruktur bringen
(Anhebung der Anfangsbezüge). Zulagen und Nebengebühren sind dort in
die Besoldung zu integrieren, wo dies sinnvoll ist. Die Besoldung neu
ist so auszurichten, dass der öffentliche Dienstgeber als Nachfrager
am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleibt.
Die GÖD geht davon aus, dass die begonnen Verhandlungen mit der
Bundesregierung in einem sozialpartnerschaftlichen Miteinander
fortgesetzt werden.
Rückfragehinweis:
GÖD Presse, Hermann Feiner
Tel.Nr.: 534-54/233 oder
Mobil: 0664/614-52-99
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