• 19.12.2005, 12:53:05
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  • OTS0135 OTW0135

Schaunig: Landesregierung muss Bescheid hinsichtlich Tempo 160 anfechten

"Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung und auf Basis der Rechtswidrigkeit und der Resolution der Landesregierung"

Klagenfurt (SP-KTN) - Die stellvertretende Landeshauptfrau von
Kärnten, Gaby Schaunig, fordert eine Anfechtung des Bescheides
hinsichtlich des Tempo-160-Pilotversuches, seitens der Kärntner
Landesregierung und verweist auch auf die mehrheitlich beschlossene
Resolution von SPÖ und ÖVP in der Kärntner Landesregierung gegen den
Tempo-160-Pilotversuch. "Laut Verfassungsrechtsexperten Uni.-Prof.
Dr. Theo Öhlinger ist der Tempo-160-Pilotversuch rechtswidrig, daher
sollte die Kärntner Landesregierung im Interesse der Sicherheit der
Bevölkerung die Möglichkeit nutzen, den Bescheid des
Verkehrsministers anzufechten", so die Kärntner SPÖ-Vorsitzende.

Die entsprechende Verordnung von Verkehrsminister Hubert Gorbach
(B) stütze sich auf Paragraf 43 der Straßenverkehrsordnung. Dieser
Paragraf besage, "dass die gesetzlich vorgesehene Geschwindigkeit
zwar erhöht werden kann, wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Verkehrs erfordert, aber nur dann, wenn aus Gründen der Sicherheit
keine Bedenken dagegen bestehen. "Ich bin ebenso wie auch Prof.
Öhlinger überzeugt, dass die Bedenken berechtigt sind und dass die
Geschwindigkeitserhöhung völlig unverantwortlich ist", so Schaunig.

Die SPÖ-Vorsitzende verweist auch auf die aktuellen Zahlen der
Verkehrsstatistik des Bundesministeriums für Inneres. In der
vergangenen Woche verloren 7 Pkw-Lenker, 3 Pkw-Insassen, 1 Lkw-Lenker
und 3 Fußgänger ihr Leben. Als vermutliche Hauptursache dieser
tödlichen Verkehrsunfälle konnte bei sechs die erhöhte
Fahrgeschwindigkeit nicht ausgeschlossen werden.

Rückfragehinweis:
Mario Wilplinger
Pressesprecher der SPÖ-Kärnten
Tel.: 0463/577 88 76, Fax: 0463/577 88 86
mailto:[email protected]
http://www.kaernten.spoe.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | DS9

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