- 16.12.2005, 11:11:27
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Rechtsentscheidung zu Magenmedikament: Generika-Hersteller verletzen Patentschutz
Patentrechtsfrage zwischen AstraZeneca und Generika-Herstellern zu Gunsten des Patentinhabers AstraZeneca entschieden: Omeprazol-Generika müssen vom Markt genommen werden
Wien (OTS) - Eine Entscheidung des Obersten Patent- und
Markensenats, also der höchsten Instanz in patentrechtlichen Fragen,
hat jetzt einen zweieinhalb Jahre dauernden Patentrechtsstreit
zwischen dem forschenden Arzneimittelhersteller AstraZeneca und
Generika-Herstellern zugunsten des Patentinhabers geklärt.
Demnach wurden die Nachbildungen des so genannten
Protonenpumpenhemmers Losec, einem Medikament gegen
Magenerkrankungen, unrechtmäßig und unter Verletzung des bestehenden
Patentschutzes auf den österreichischen Markt gebracht. Das Patent
für Losec ist bis August 2007 gültig.
Betroffen sind von dieser Entscheidung die Generika Omec von
Hexal-Pharma, Omeprazol 1A-Pharma und Omeprazol Ratiopharm. "Wir
erwarten, dass diese drei Firmen in Anerkennung der
oberstinstanzlichen Entscheidung ihre rechtswidrig in Verkehr
gebrachten Präparate unverzüglich vom Markt nehmen ", sagt
AstraZeneca-Sprecher Mag. Michael Slabina. "So wichtig auch aus
unserer Sicht Generika für die Entlastung des Gesundheitssystems
sind, so sehr muss klar sein, dass bei ihrer Einführung Grundsätze
des Rechtsstaates und die Interessen jener Unternehmen zu wahren
sind, die erhebliche Summen in die Entwicklung innovativer Wirkstoffe
investieren."
Rückfragehinweis:
AstraZeneca Österreich GmbH
Mag. Michael Slabina
Tel.: 01-711 31 204
[email protected]
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