• 15.12.2005, 13:19:49
  • /
  • OTS0191 OTW0191

Kukacka: EU-Parlament ermöglicht Querfinanzierung für den Brenner-Basis-Tunnel

Neue Wegekostenrichtlinie ist eine markante Wegmarke für eine umweltfreundlichere Verkehrspolitik - Entscheidung für Österreich vertretbar

Wien (OTS) - Mit der Zustimmung des EU-Parlaments zur
Wegekostenrichtlinie ist eine markante Wegmarke für eine
umweltfreundlichere Verkehrspolitik geschaffen worden. "Nach langer
Diskussion ist es auch Dank des Einsatzes der österreichischen
Regierung und der meisten österreichischen Parlamentarier in Brüssel
gelungen, einen Kompromiss zwischen Rat und EU-Parlament zu erzielen,
der alle für Österreich wichtigen Fragen aufgreift und daher auch
vertretbar ist", kommentiert Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut
Kukacka die heutige Abstimmung im EU-Parlament. "In der Frage der
Wegekostenrichtlinie war eine breite Einigung von großer Bedeutung.
Eine kurzfristige Durchsetzung unrealistischer Forderungen wie von
den Grünen auch bei der heutigen Abstimmung noch einmal eingebracht,
hätte den wertvollen Kompromiss nur zu Fall gebracht, und wurde daher
als kontraproduktiv abgelehnt.", so zeigt sich der Staatssekretär
zufrieden.

Besonders begrüßt Kukacka die Tatsache, dass künftig nicht nur
Straßen, die zum transeuropäischen Netz gehören, "bemautet" werden
dürfen, sondern auch die damit in Konkurrenz stehenden
Ausweichstrecken. Weiters kann die Richtlinie bereits auf Lkws ab 3,5
t angewendet werden und sehe auch die Möglichkeit vor, Lkws mit hohem
Schadstoffausstoss eine bis zu 100 Prozent höhere Maut aufzuerlegen.
Dadurch werde auch ein Anreiz geschaffen, den Fuhrpark auf
umweltfreundliche Lkws umzustellen.

Ein österreichisches Anliegen, das berücksichtigt wurde, sei die
Möglichkeit der Querfinanzierung von der Straße auf die Schiene, die
in Österreich künftig im Bereich der Brennerstrecke möglich sein
werde. "Ein Projekt wie der Brenner-Basis-Tunnel wäre ohne der
Möglichkeit der Querfinanzierung kaum realisierbar", so Kukacka.
Konkret bedeutet das für Österreich, dass künftig auf der A13
(Brennerautobahn) ein 25 Prozent-Zuschlag zur Maut erfolgen dürfe und
als Rückstellung und Querfinanzierung des Brenner-Basis-Tunnels
verwendeten werden könne. "Damit wird ein erster Schritt zur
Finanzierung des Brenner-Basis-Tunnels geleistet. Nun ist noch eine
entsprechend hohe Kofinanzierung über die TEN-Mittel zur Realisierung
besonders wichtig", unterstreicht Kukacka die Bedeutung dieser
Beschlussfassung für Österreich.

"Die Wegekostenrichtlinie biete eine rechtliche Grundlage dafür, dass
die Maut neu berechnet werden kann, und dass die Gesamtsumme am
Brenner inkl. dem 25 prozentigen Zuschlag den gleichen Betrag
erreicht, der heute schon eingehoben wird. Damit kann Österreich die
Brennermaut für Frächter auf dem derzeitigen Niveau halten und eine
neuerliche Ausweitung des Transitverkehrs verhindern.", zeigt sich
Kukacka mit dem Ergebnis zufrieden.

Aus österreichischer Sicht besonders wichtig, ist die Einbeziehung
der "externen Kosten" - also der Umweltkosten. "Damit ist es erstmals
gelungen, für die Zukunft auch die anfallenden Umweltkosten in die
Mautkosten einzubeziehen", unterstreicht Kukacka diesen Erfolg. Ein
entsprechendes Modell soll von der Kommission, bis 2 Jahre nach
Inkrafttreten der Richtlinie - also 2008 - vorgelegt werden.

Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Walter Gröblinger
Pressesprecher
Tel. +43 (01) 711 62/8803

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SVT

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel