• 15.12.2005, 12:38:39
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  • OTS0169 OTW0169

Haidlmayr: Behindertengerechtes Bauen muss verpflichtend werden

15a-Vereinbarung mit Ländern abschließen

Wien (OTS) - "Das Behindertengleichstellungsgesetz, welches am
1.1.1006 in Kraft treten wird, kann lediglich als Ausgangsbasis für
weitere Maßnahmen zur Gleichstellung von behinderten Menschen in
Österreich gewertet werden. Wesentliche Bereiche, wie barrierefreies
Bauen, Mobilität und Bildung sind völlig unzureichend geregelt bzw.
gar nicht enthalten", kritisiert heute Theresia Haidlmayr,
Behindertensprecherin der Grünen.

Große Mängel gäbe es bei den baulichen Barrieren. Da das Baurecht
Ländersache ist, und die Normen für behindertengerechtes Bauen noch
immer nicht verpflichtend anzuwenden sind, werde sich hier ohne
weitere gesetzliche Maßnahmen nichts ändern, befürchtet Haidlmayr.

"Es muss mit den Ländern unbedingt eine Vereinbarung nach Art.15a
B-VG abgeschlossen werden," fordert Haidlmayr.
Die neun Bauordnungen müssen dahingehend vereinheitlicht werden, dass
für alle Neubauten behindertengerechte Bauen verpflichtend vorgesehen
ist.

Die Regierungsparteien selbst haben dies in einem
Entschließungsantrag gleichzeitig mit der Verabschiedung des
Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen. Je früher man
Barrierefreiheit einplant, desto billiger werde sie.
Bei Neubauten verursacht barrierefreies Bauen Mehrkosten von weniger
als zwei Prozent der Bausumme. Von den meisten Maßnahmen profitieren
nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle BewohnerInnen.
Auch immer mehr ältere und alte Menschen können trotz körperlicher
Einschränkungen länger selbständig in ihren Wohnungen leben.

Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel +43-1-40110-6707, presse@gruene.at

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