- 13.12.2005, 11:39:50
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- OTS0120 OTW0120
Korrektur: Herzog: EU-Richtlinien zum Nachteil der Bundeshauptstadt!
EU-Gleichbehandlungsrichtlinie entgegen der österreichischen Interessen!
Wien, 13-12-2005 (fpd) - Im 4. Absatz muß es richtigerweise
heißen: "Durch das offensichtliche Nichtzustandekommen der
Wohngesetznovelle 2005 hängt allerdings die Umsetzung der
EU-Gebäuderichtlinie völlig in der Luft."
Die in Österreich drohende Einführung der
"EU-Gleichbehandlungsrichtlinie" werde auch in Wien dazu führen, daß
Ausländer aus Nicht-EU-Staaten in verschiedenen Bereichen
Österreichern gleichzustellen sind. Aus diversen Artikeln dieser
Richtlinie ist auch die Öffnung der Gemeindebauten für
Drittstaatsangehörige herauszulesen. Die Gefahr der völligen
Ghettoisierung in verschiedenen Teilen Wiens liege dadurch jedenfalls
auf der Hand, so heute LAbg GR Johann Herzog im Zuge der
Budgetdebatte im Wiener Gemeinderat.
In Wien, so Herzog, sei bereits jetzt eine hohe Durchmischungsquote
mit Neoösterreichern und Drittstaatsangehörigen in den Gemeindebauten
feststellbar. Die Einheimischen entwickeln sich langsam aber sicher
zur Minorität gegenüber den anderen, aus aller Welt zugewanderten,
Minoritäten. Die SPÖ lege durch ihre Form der Zuwanderungspolitik
eine breite Zufahrtstraße zur Öffnung der Gemeindebauten für
Ausländer an und schaffe damit den Grundpfeiler für
Parallelgesellschaften. Von Integration oder gar Assimilation könne
dabei keine Rede mehr sein, so Herzog.
Die SPÖ wäre daher auch gut beraten, die Zurufe ihres eigenen
EU-Abgeordneten Hannes Swoboda, ehemals Wiener Stadtrat, ernst zu
nehmen, und diese EU-Richtlinie in Österreich nicht umzusetzen, da
sie wegen der drohenden Ghettoisierung undurchführbar ist.
EU-Richtlinien sind entsprechend österreichischer Interessen und
nicht nach Punkt und Beistrich der Brüsseler EU-Technokraten zu
erfüllen, so Herzog.
EU-Gebäuderichtlinie bringt die Häupl, Faymann und Co in
massive Bedrängnis!
Mit Jänner 2006 soll in Österreich auch die EU-Gebäuderichtlinie in
Kraft treten. Demnach muß jeder der ein Haus oder eine Wohnung
vermietet oder verkauft, einen Energiepaß für sein Gebäude vorlegen.
In der BRD erwartet man sich ein Einsparungspotential bis 2020 von
bis zu 30% des Energieverbrauchs der Gebäude. Durch das
offensichtliche Nichtzustandekommen der Wohngesetznovelle 2005 hängt
allerdings die Umsetzung der Gebäuderichtlinie völlig in der Luft.
Unabhängig davon, daß durch die neue EU-Gebäuderichtlinie eine
Verbürokratisierung sowie eine Kostenexplosion für Eigentümer und
Mieter drohen, ist die Stadt auch auf diesem Gebiet mehr als säumig.
Es stelle sich daher die berechtigte Frage wie Wohnbaustadtrat Werner
Faymann diese Richtlinie umzusetzen gedenke und vor allem wer die zu
erwartenden Kosten zu tragen habe, so Herzog abschließend. (Schluß)
jen
Rückfragehinweis:
FPÖ-Wien
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