- 13.12.2005, 09:06:39
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- OTS0028 OTW0028
IPPC- und Seveso-II-Anlagengesetz in der Begutachtung
Änderungsvorschläge bis 10. Jänner möglich
Bregenz (VLK) - Der Entwurf eines geänderten IPPC- und
Seveso-II-Anlagengesetzes (Gesetz über die integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung sowie die Beherrschung der
Gefahren bei schweren Unfällen) ist zur Begutachtung versandt worden.
Die Gesetzesänderung dient der Umsetzung verschiedener
EU-Richtlinien, insbesondere geht es um eine verstärkte Beteiligung
der Öffentlichkeit im Bewilligungsverfahren für sogenannte
IPPC-Anlagen.
Der Gesetzentwurf liegt bis Dienstag, 10. Jänner 2006 bei den
Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der
Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist auch im Internet
auf www.vorarlberg.at abrufbar. Während der Auflagefrist kann jeder
Landesbürger Änderungsvorschläge erstatten.
Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird im Einklang mit der
Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2003/35/EG)
bestimmten Umweltorganisationen Parteistellung im
IPPC-Bewilligungsverfahren eingeräumt; diese können nunmehr die
Einhaltung von Umweltvorschriften im Verfahren geltend machen.
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg Tel.: 05574/511-20137 Fax: 05574/511-20190 Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67 mailto:presse@vorarlberg.at http://www.vorarlberg.at/presse
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