• 13.12.2005, 09:06:39
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  • OTS0028 OTW0028

IPPC- und Seveso-II-Anlagengesetz in der Begutachtung

Änderungsvorschläge bis 10. Jänner möglich

Bregenz (VLK) - Der Entwurf eines geänderten IPPC- und
Seveso-II-Anlagengesetzes (Gesetz über die integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung sowie die Beherrschung der
Gefahren bei schweren Unfällen) ist zur Begutachtung versandt worden.
Die Gesetzesänderung dient der Umsetzung verschiedener
EU-Richtlinien, insbesondere geht es um eine verstärkte Beteiligung
der Öffentlichkeit im Bewilligungsverfahren für sogenannte
IPPC-Anlagen.

Der Gesetzentwurf liegt bis Dienstag, 10. Jänner 2006 bei den
Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der
Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist auch im Internet
auf www.vorarlberg.at abrufbar. Während der Auflagefrist kann jeder
Landesbürger Änderungsvorschläge erstatten.

Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird im Einklang mit der
Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2003/35/EG)
bestimmten Umweltorganisationen Parteistellung im
IPPC-Bewilligungsverfahren eingeräumt; diese können nunmehr die
Einhaltung von Umweltvorschriften im Verfahren geltend machen.

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20137
   Fax: 05574/511-20190
   Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67
   mailto:presse@vorarlberg.at
   http://www.vorarlberg.at/presse

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NVL

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