- 12.12.2005, 13:36:36
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Kukacka fordert: Verkehrssünder aller Mitgliedsstaaten sollen auch bei Verwaltungsstrafen zur Kassa gebeten werden können
Gleichbehandlung der EU-Bürger muss auch bei unangenehmen Dingen gelten - Aufnahme der Beweisbilder von vorne muss daher rasch umgesetzt werden
Wien (OTS) - "Ausländische Temposünder, die vor allem in den
Section-Control Anlagen wegen Tempoüberschreitungen registriert
werden, werden spätestens 2007 ganz normal Strafe zahlen müssen",
reagiert Verkehrsstaatssekretär, Helmut Kukacka auf den Vorwurf von
Oberösterreichs Verkehrsreferent Erich Haider, die zuständigen
Ministerien seien bei der Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses von
Februar 2005 säumig.
Durch eine EU-Rahmenbeschluss von Februar 2005 können Verkehrssünder
aller Mitgliedsstaaten zur Kassa gebeten werden. Österreich macht
seine Aufgaben und prüft wie künftig Strafvergehen von Österreichern
im Ausland und Strafvergehen von Ausländern in Österreich eingehoben
werden sollen. Zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses haben die
Mitgliedsstaaten 2 Jahre Zeit. Dieser Rahmenbeschluss sieht Strafen
ab 70 Euro vor. Damit stehen die Strafen auch in einer notwendigen
Angemessenheit zum Verwaltungsaufwand, da bei Strafen unter 70 Euro
der Verwaltungsaufwand höher als die eingehobene Strafe wäre.
Kukacka begrüßt die aktuelle Diskussion über die Umsetzung des
Rahmenbeschlusses, merkt jedoch kritisch an, dass höhere
Verwaltungsstrafen unbedingt mit einbezogen werden müssen. Alles
andere wäre eine Ungleichbehandlung der EU-Bürger. Eine
Gleichbehandlung nur bei angenehmen Dingen zu fordern sei leicht,
bringe uns aber nicht weiter. "Was nützt uns die Diskussion um
Verkehrssicherheit, wenn sich ausländische Autofahrer nicht an
Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, weil sie eh nicht belangt werden
können. Wer zu schnell fährt und somit die anderen gefährdet, muss
bestraft werden können, egal woher er kommt", so Kukacka.
Darüber hinaus erinnert der Staatssekretär an die unbedingt
notwendige Änderung der Beweisbilder der Verkehrssünder in Section
Control Abschnitten. Um alle ausländischen Verkehrssünder zur Kassa
bitten zu können, müssen die Bilder von vorne aufgenommen werden.
Technisch ist diese Änderung bereits möglich. Jetzt geht es um die
Aufnahme der notwendigen rechtlichen Grundlagen in die STVO. "Machen
wir das nicht, werden zum Beispiel die Deutschen auch in Zukunft
strafrechtlich nicht verfolgt werden können. Darüber hinaus ist es
notwendig, die Finanzierung der Umstellung in den Section Control
Abschnitten so rasch wie möglich sicher zu stellen", betont Kukacka
abschließend.
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Walter Gröblinger
Pressesprecher
Tel. +43 (01) 711 62/8803
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