• 07.12.2005, 16:33:45
  • /
  • OTS0231 OTW0231

Vogelgrippe - Stallpflicht für österreichisches Geflügel wird aufgehoben

Zugvogelwanderung abgeschlossen - keine Erkrankungsfälle in Österreich

Wien (OTS) - "Unser Maßnahmenpaket war bisher sehr erfolgreich und
hat eine Einschleppung der Geflügelpest nach Österreich verhindert",
sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat heute, Donnerstag.
"Nun, nach Abschluss der europaweiten Zugvogelwanderungen, kann das
Verbot der Freilandhaltung von heimischem Geflügel mit 15.Dezember
2005 vorerst aufgehoben werden." Neben dieser sogenannten
"Aufstallungspflicht" seien mit der Verordnung vom 24. Oktober 2005
unter anderem auch die Meldepflicht von Geflügelhaltungen, die
Untersagung von Märkten, Ausstellungen und Tierschauen sowie eine
konkrete Anzeigepflicht in Kraft getreten. Parallel dazu wurden im
Rahmen eines Geflügelpestscreenings seit 01.08.2005 insgesamt 3.557
amtliche Proben gezogen und untersucht. Alle daraus resultierenden
Ergebnisse waren eindeutig negativ und belegen, dass es derzeit auf
österreichischem Staatsgebiet keinen Hinweis auf Geflügelpest-Fälle
gibt.

Die umfassende und verantwortungsvolle Information der
österreichischen Verbraucher über die Ungefährlichkeit der heimischen
Geflügelprodukte war ebenfalls erfolgreich. "So blieb die
Geflügelwirtschaft von Absatzeinbrüchen weitgehend verschont und
verzeichnete beim Fleischkonsum einen Rückgang von lediglich fünf bis
zehn Prozent während der europaweite Konsum von Geflügelfleisch um
zirka 40 Prozent zurückging", so Rauch-Kallat.

Da in Zielgebieten der Zugvögel wie z.B. in Rumänien
Geflügelpest-Viren nachgewiesen wurden, bleiben wichtige Maßnahmen
der Verordnung auch weiterhin bestehen. Darunter fallen die
Meldepflicht für Geflügelhaltungen sowie das Verbot von Märkten und
Geflügelschauen in festgelegten Risikogebieten. Darüber hinaus darf
Freilandgeflügel nur in von Wildvögeln abgeschirmten Bereichen, also
z.B. Volieren, getränkt und gefüttert werden. "Künftig ist eine
Aufstallungspflicht nur noch notwendig, wenn es zu einem Ausbruch der
Geflügelpest innerhalb von Österreich oder einem angrenzenden Gebiet
kommt", sagte die Ministerin abschließend.

Rückfragehinweis:

BM für Gesundheit und Frauen
   Ministerbüro
   Mag. Christoph Hörhan
   Tel.: ++43 1 711 00/4379
   mailto:[email protected]
   http://www.bmgf.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | BGF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel