- 30.11.2005, 13:14:51
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Bundesarbeitskammer (3): Budget für Arbeitsmarktförderung muss nachhaltig aufgestockt werden
Kombilohn-Modell soll nicht für unter 25-jährige Arbeitssuchende gelten - 15-prozentige Lohnkosten-Subvention für Betriebe streichen
Salzburg (OTS) - Mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz 2005
werden die Mittel des Arbeitsmarktservice für aktive
Arbeitsmarktpolitik für 2006 und 2007 endlich aufgestockt. Die
zusätzlichen Mittel sollen über entsprechende Zielvorgaben des
Wirtschaftsministers für die besseren Ausbildungschancen für
jugendliche Arbeitssuchende, für arbeitssuchende Frauen und zur
Finanzierung des Kombilohnes schwerpunktmäßig im Jahr 2006 eingesetzt
werden. Die Hauptversammlung der Bundesarbeits-kammer (BAK) verlangt,
dass beim Einsatz der Mittel die regionale Arbeitsmarktsituation
berücksichtigt wird und dass das Budget für die Arbeitsmarktförderung
nachhaltig aufgestockt wird.
Die Bundesregierung muss für einen möglichst gleichmäßig auf die
Jahre 2006 und 2007 verteilten Einsatz der zusätzlichen
Arbeitsmarktförderungsmittel sorgen. Zusätzlich muss die Regierung
bei der Budgetplanung für 2007 das erreichte Budgetniveaus für aktive
Arbeitsmarktpolitik absichern und Vorsorge für den zu erwartenden
Ausfall von Mitteln des Europäischen Sozialfonds für die
österreichische Arbeitsmarktpolitik treffen.
Im Rahmen des Beschäftigungsförderungsgesetzes 2005 hat die
Regierung auch das Kombilohn-Modell durchgesetzt, das einerseits
arbeitssuchende Menschen durch eine Lohnstützung motivieren soll,
solche Niedriglohn-Arbeitsverhältnisse anzunehmen. Gleichzeitig
bietet sie den Betrieben 15 Prozent Lohnsubvention an, die solche
Niedriglohn-Arbeitsplätze mit Langzeitarbeitslosen unter 25 oder über
45 Jahren besetzen.
Das Kombilohn-Modell ist arbeitsmarkt- und sozialpolitisch
widersinnig, kritisiert die Bundesarbeitskammer. Dadurch werden keine
innovativen, hochproduktiven Arbeitsplätze mit hoher Qualität der
Arbeitsbedingungen geschaffen. Außerdem werden mit der 15-prozentigen
Lohnsubvention deutliche Anreize gesetzt, um bestehende,
existenzsichernde Arbeitsplätze in förderfähige
Niedriglohn-Arbeitsplätze umzuwandeln. Anstatt dass jungen Menschen
am Beginn ihrer Erwerbstätigkeit geholfen wird, ihre beruflichen
Qualifikationen zu verbessern und eine erfolgreiche Beschäftigungs-
und Einkommenslaufbahn zu ermöglichen, sollen sie in die Sackgasse
nicht existenzsichernder Beschäftigung hineingefördert werden.
Die Hauptversammlung verlangt, dass das im Rahmen des
Beschäftigungsförderungsgesetzes vorgesehene Kombilohn-Modell ohne
die 15-prozentige Lohnkosten-Subvention für die Betriebe realisiert
wird und nicht für unter 25-jährige Arbeitssuchende vorgesehen wird.
(Forts)
Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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