• 25.11.2005, 14:10:39
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Ökostromeinigung: weniger Ökostrom - mehr Ineffizienz

Die heute getroffene Vereinbarung darf im Plenum nicht beschlossen werden

Wien (OTS) - Sollte die heutige Ökostrom-Einigung auch im Plenum
tatsächlich so beschlossen werden, würde das für die künftige
Ökostromerzeugung massive Einschnitte sowie eine unerträgliche
Rechtsunsicherheit, die an Zynismus grenzt, bedeuten. Für die
Konsumenten brächte die Novelle dagegen keine Kostenersparnis, da es
nur zu einer Umverteilung der Gelder kommen soll: von neuen
Ökostromanlagen hin zu entweder ohnedies wirtschaftlichen mittleren
Wasserkraftanlagen oder zu fossilen Kraftwerken. Kurioses Detail: Der
offizielle Auslöser für das rasche Durchziehen der Novelle, der
angeblich nicht EU-konforme Finanzierungsmechanismus, wurde nicht
geändert.

Die heutige Einigung der Verhandlungsteams von ÖVP, SPÖ und
BZÖ-FPÖ hat katastrophale Ergebnisse gebracht: Der Ökostromausbau
wird von den Mitteln her bei allen Technologien auf gut ein Viertel
reduziert. Ob aber diese verbleibenden Projekte überhaupt umgesetzt
werden können, ist äußerst fraglich. Rechtsunsicherheit soll nun auch
bestehende Ökostromanlagen betreffen: Kommt es zu
Abwicklungsproblemen bei der Finanzierung wie Anfang 2004,
legitimiert die Novelle jetzt, dass den Schwarzen Peter die
Ökostromerzeuger haben und sie einfach auf ihr Geld verzichten
müssen. Und auch jede Investitionssicherheit ist passé: Reichen die
Gelder in einem Jahr nicht für alle bewilligten Anlagen aus, fallen
die Projektwerber nach einem Jahr aus der Reihung heraus und müssen
sich dann mit inzwischen genehmigten Anlagen um den nächsten
Fördertopf prügeln.

Ineffizienz und Freunderlwirtschaft

Für die Konsumenten kommt es hingegen zu keiner Ersparnis: Statt
dessen sollen neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und größere
Wasserkraftwerke die Profiteure sein. Dabei finden es offensichtlich
weder Industrie, Wirtschaftskammer noch Arbeiterkammer anstößig, dass
für die selben großen Wasserkraftwerke nach wie vor eine bis zu
10%ige Förderung vorgesehen ist, obwohl seit erstmaligem Auftreten
dieser Forderung vor einem Jahr der Strommarktpreis um über 30%
gestiegen ist.

Auch stört es offensichtlich niemanden, dass bei mittlerer
Wasserkraft jetzt die Landeshauptleute zuständig sind, einen
"unabhängigen Gutachter" zu bestimmen, der für die Kraftwerke der
eigenen Landeselektrizitätsunternehmen die notwendige Förderhöhe
nachweisen soll.

Noch keine Änderungen beim Aufbringungsmechanismus

Kurioses Detail: Trotz der nun an den Tag gelegten
Verhandlungshast ist der offizielle Auslöser der jetzigen
Gesetzesnovelle noch gar nicht in den Abänderungsanträgen enthalten:
Der Aufbringunsmechanismus der Fördergelder ist gleich geblieben,
obwohl seine Vereinbarkeit mit EU-Recht bezweifelt wurde. Anscheinend
will man erst in den nächsten Wochen und Monaten mit der EU auf einen
grünen Zweig kommen.

Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft: "Der Ökostrom
wird abgedreht und das Geld in neue fossile Kraftwerke oder in
bereits rentable Anlagen gepumpt. Rechts- und Investitionssicherheit
werden mit den Füßen getreten. Und der geplante Beschluss besiegelt,
dass Österreich sich meilenweit vom 78%-Ziel entfernt. Statt 78,1 %
Erneuerbare Energien werden wir so höchstens auf 61 % im Jahr 2010
kommen."

Rückfragehinweis:
Stefan Moidl
IG Windkraft
Tel.: +43 676 3707820
Tel.: +43 2742 21955
www.igwindkraft.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | IGW

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