- 25.11.2005, 10:34:08
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Sima vor Feinstaub-Sonderkonferenz
"Gemeinsame Vorgangsweise von Bund und Ländern!"
Wien (OTS) - Eine gemeinsame Vorgangsweise von Bund und Ländern
gegen den Feinstaub fordert Umweltstadträtin Ulli Sima anlässlich der
heutigen Sonderkonferenz der Umweltlandesreferenten: "Es ist
bedauerlich, dass im Parlament die Feinstaub-Novelle bereits
beschlossen wurde, ohne vorher mit den Ländern zu beraten. Sie müssen
die Novelle vollziehen und werden dabei in ihrem Spielraum extrem
eingeschränkt", so Sima. Sie fordert vom Bund einmal mehr faire
Rahmenbedingungen, damit die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur
Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte nachkommen können. "Die
zahlreichen Ausnahmen im IG-L sind nicht zielführend, sie machen den
Ländern ihren Kampf gegen den Feinstaub nahezu unmöglich", kritisiert
Sima. So ist nach der jetzigen Fassung des Immissionsschutzgesetzes
Luft (IG-L) eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen, wie sie Wien
verordnet hat, künftig nicht mehr möglich.
Auch das Vetorecht des Verkehrsministers bei
Geschwindigkeitsbeschränkungen, die für eine Dauer von mehr als drei
Monaten auf Autobahnen und Schnellstraßen vorgeschrieben werden, hält
Sima für wenig sinnvoll: "Ein Verkehrsminister, der permanent Tempo
160 fordert, wird kaum Verständnis für Tempolimits zur
Feinstaubreduktion aufbringen", so die Umweltstadträtin. Sie legt vor
der heutigen Sitzung der Landesumweltreferenten einen
Forderungskatalog der Stadt Wien an den Bund vor, um den Ländern
einerseits entsprechende Instrumentarien zur Feinstaubbkämpfung zu
geben und andererseits dringend notwendige Änderungen von
Bundesgesetzen (etwa im Anlagenrecht) zu beschleunigen.
Verkehr: Ausnahmen im Gesetz reduzieren
o Ausnahmen von Fahrverboten reduzieren:
Die in § 14 Abs. 2 IG-L enthaltenen Ausnahmen von (zeitlichen
und räumlichen) Beschränkungen des Verkehrs sind zu weitgehend und
nicht verursachergerecht. Wien hat im September 2005 ein Fahrverbot
für LKWs verhängt, die vor dem 1. Jänner 1992 erstmals zugelassen
wurden. Dieses Fahrverbot tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft. Bei den
ab diesem Zeitpunkt verbotenen LKWs handelt es sich um EURO 0 LKWs,
die acht mal so hohe Emissionen wie moderne LKWs verursachen. Das
IG-L sieht nun jedoch eine Latte von Ausnahmen von diesem Verbot vor,
was eine Modernisierung der LKW-Flotten im Lieferverkehr weiterhin
verhindern wird.
Denn für Fahrzeuge, die nach Wien liefern oder von Wien aus
starten, gelten diese Einschränkungen pauschal nicht ("Ziel- und
Quellverkehr": wenn bei Fahrten zum Zweck einer Ladetätigkeit in
Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit der Ausgangs- oder der
Zielpunkt der Fahrt in jenem Teil des Sanierungsgebietes liegt, für
den Verkehrsbeschränkungen verhängt wurden). Das bedeutet, dass nur
diejenigen LKWs, die durch Wien fahren und weder nach Wien liefern
noch von Wien aus starten, von dem Fahrverbot betroffen sind.
Weiters ausgenommen sind Fahrzeuge der Land- und
Forstwirtschaft, Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung im
Kraftlinien-, Gelegenheits- oder Werkverkehr, Fahrzeuge für den
Fahrschulbetrieb, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und Fahrzeuge des
Straßendienstes, Fahrzeuge von Ärzten, Tierärzten und
Bestattungsunternehmen und und und. Auch Einzelfahrgenehmigungen bei
"erheblichen privatem Interesse" werden erteilt. Auch die Ausnahme
für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft ist zu weit gefasst.
o Wiedereinführung der jährlichen Überprüfung von PKWs. 5 % der PKW und LKW sind für mehr als die Hälfte der Emissionen durch den Verkehr verantwortlich. Gerade diese schlecht eingestellten Fahrzeuge gehören einer technischen Überprüfung durch eine Fachwerkstätte unterzogen, damit sie die Normen erfüllen. o Pickerl für Offroad-Motoren (Bagger, Baumaschinen, Traktoren)
Derzeit gibt es keine ausreichenden Bestimmungen, die eine
regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Abgaswerte
von Offroadmotoren (z.B. Baumaschinen, Bagger) erlauben. Durch eine
regelmäßige verpflichtende Überprüfung, ähnlich der § 57a
KFG-Begutachtung bei Kraftfahrzeugen mit geeigneter bundesweit
einheitlicher Kennzeichnung könnten schlecht gewartete Offroadmotoren
einer Reparatur zugeführt bzw. aus dem Verkehr gezogen werden.
o Partikelfilter für Offroad-Maschinen (Bagger, Baumaschinen,
Traktoren)
Diese von Wien kürzlich verordnete Maßnahme muss auch künftig
möglich sein, denn die Baumaschinen tragen in nicht unbeachtlichem
Anteil zur Feinstaubbelastung bei. Eine bundeseinheitliche Regelung
wäre zielführend.
o Abgasfernmessungen: Ärgste "Stinker" aus Verkehr ziehen!
Die Abgasfernmessung hat sich im Rahmen eines von der Stadt Wien
in Zusammenarbeit mit der Bundesprüfanstalt 2004 durchgeführten
Methode als erfolgreich herausgestellt. Es können damit die größten
"Stinker" aus dem Verkehr gezogen werden. Sie sollen in
Zusammenarbeit mit dem Bund künftig ausgebaut werden.
o Optimierung des Winterdienstes
Eine mögliche Nullstreuung in Tempo 30-Zonen und die Einführung
einer Winterreifenpflicht würde dazu führen, dass im Winter weniger
Splitt gestreut werden könnte, was wiederum eine geringere
Feinstaubbelastung zur Folge hätte.
Dazu ist eine Änderung der Haftungsregelung eine wesentliche
Vorraussetzung, da derzeit der Straßenerhalter und im besonderen der
Winterdienstleiter zur Verantwortung gezogen wird.
Anlagen: Anpassung an den Stand der Technik, strengere
Grenzwerte
o Neue Emissionsgrenzwerte bei Industrie/Gewerbe
Auf Grund der Gesetzeslage müssen die Länder gewisse Anlagen mit
massiven Staubemissionen genehmigen. Die gesetzlichen Regelungen zur
Zementherstellung beispielsweise sind vom Stand des Umweltschutzes
und der Luftreinhaltung zu hinterfragen. So ist es technisch nicht
erklärbar warum die Grenzwertsetzung mit 50 mg/m3 wesentlich
großzügiger ist als die Grenzwerte im abfallrechtlichen Bereich mit
30 mg/m3. Aus heutiger technischer Sicht ist mit zeitgemäßen
Filteranlagen ein Reststaubgehalt von 10 mg/m3 bis maximal 20 mg/m3
problemlos einhaltbar.
o Rasche Umsetzung des Emissionshöchstmengengesetzes (EG-L): Damit
werden Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxide,
flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak bedeutend
reduziert.
Umweltförderung des Bundes mit Schwerpunkt Feinstaub
Überprüfung von Förderungen auf ihre Auswirkungen auf
Staub-Emissionen bzw. Emissionen von Vorläufern. Neben der
Evaluierung von bestehenden Bundes-, Landes- und Gemeindeförderungen
sind auch Förderungen für Luftreinhaltemaßnahmen im Ausland, von wo
wesentliche umweltbelastende Auswirkungen auf Österreich ausgehen, zu
berücksichtigen. Untersuchungen in Wien haben ergeben, dass 75 % der
Feinstaubbelastung aus ausländischen und rest-österreichischen
Quellen stammen. Im Umweltförderungsgesetz, insbesondere die
Umweltförderung des Bundes über die Kommunalkredit in der
Tschechischen Republik, in der Slowakei, in Slowenien und in Ungarn
ist ein Schwerpunkt Feinstaub zu setzen. (Schluss) vor
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/ Mag. Anita Voraberger Tel.: 4000/81 353 Handy: 0664/16 58 655 mailto:vor@ggu.magwien.gv.at
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