• 21.11.2005, 13:56:21
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  • OTS0174 OTW0174

Pleitenfonds sinnvoll nützen

Volle Sicherung der Sozialbeiträge nach Unternehmensinsolvenzen

Linz (OTS) - 2004 musste die OÖGKK rund 18 Millionen Euro an
Beiträgen für das Sozialsystem abschreiben, davon 3,4 Millionen für
das Gesundheitswesen, fast 10,5 Millionen für die
Pensionsversicherung und 630.000 Euro an
Unfallversicherungsbeiträgen. Die OÖGKK schlägt deshalb vor, das
jüngst bekannt gewordene Erkenntnis der Ver¬fassungsrichter über die
zweckfremde "Umwidmung" der Unternehmerbeiträge zum sogenannten
Pleitenfonds als Chance zu nützen: Das Gesundheits- und Sozialwesen
soll in Zukunft besser vor Finanzausfällen durch
Unternehmens-Insolvenzen geschützt werden.

Der Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Erkenntnis zum
Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds dem zweckfremden "Umwidmen" der
Fondsgelder durch den Gesetzge¬ber einen Riegel vorgeschoben. Unter
anderem hatte der Gesetzgeber Insolvenzfonds-Gelder für die
Zwangsarbeiter-Entschädigung verwendet - anstelle das aus
Steuermitteln zu finanzieren. Gegen sachlich begründete
Verwendungszwecke hatte der VfGH aber ausdrücklich nichts einzuwenden
- es muss nur ein klarer Zusammenhang zwischen dem Zweck des
Beitrags, den die Unternehmen leisten müssen und der Mittelverwendung
gegeben sein.

Belastung der OÖGKK durch Unternehmens-Insolvenzen

Ein solcher klarer Zusammenhang besteht bei den
Sozialversicherungs-Beiträgen für Mitarbeiter von insolventen
Unternehmen: Im Fall einer Firmen-Insolvenz erhält die Krankenkasse
nur einen Teil der Versicherungsbeiträge vom Insolvenzfonds
erstattet, und zwar den Dienstnehmerbeitrag. Den offenen Restbetrag
muss die Krankenkasse abschreiben. Im Jahr 2004 hatte die OÖGKK 18
Millionen Euro abzuschreiben. Darin enthalten sind 3,4 Millionen Euro
an Beiträgen für das Gesundheitswesen. "Für uns als OÖGKK entsteht
durch diese Ausfälle ein enormer Schaden. Die betroffenen
Mitarbeiter und alle ihre Angehörigen haben selbstverständlich auch
nach der Firmeninsolvenz vollen Krankenversicherungsschutz", stellt
Obmann Alois Stöger das Problem für das Gesundheitswesen dar. Auch in
der Pensions- und Unfallversicherung entstehe so eine erhebliche
Finanzierungslücke.

Insolvenz-Fonds soll Gesundheits- und Sozialbeiträge voll abdecken

Die OÖGKK schlägt daher vor, in Zukunft sowohl die Dienstnehmer-
als auch die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung aus dem
Insolvenzfonds zu decken. Das wäre nicht nur ein Beitrag zur
finanziellen Sicherung unseres Sozialstaates sondern entspräche auch
dem Gedanken des Verfassungsgerichts. OÖGKK-Obmann Alois Stöger hält
nichts davon, das VfGH-Erkenntnis als Argument für eine
Beitragssenkung zum Insolvenzfonds zu verwenden oder die Fondsgelder
wiederum anderweitig zu verwenden: "Solange Unternehmens-Insolvenzen
erhebliche finanzielle Belastungen im Gesundheits- und Sozialwesen
hinterlassen, hat die Behebung dieses Problems Vorrang vor
Beitrags-Senkungen."

Rückfragehinweis:
OÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Harald Schmadlbauer
Tel.: (0732) 7807-2020

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