Pleitenfonds sinnvoll nützen
Volle Sicherung der Sozialbeiträge nach Unternehmensinsolvenzen
Linz (OTS) - 2004 musste die OÖGKK rund 18 Millionen Euro an Beiträgen für das Sozialsystem abschreiben, davon 3,4 Millionen für das Gesundheitswesen, fast 10,5 Millionen für die Pensionsversicherung und 630.000 Euro an Unfallversicherungsbeiträgen. Die OÖGKK schlägt deshalb vor, das jüngst bekannt gewordene Erkenntnis der Ver¬fassungsrichter über die zweckfremde "Umwidmung" der Unternehmerbeiträge zum sogenannten Pleitenfonds als Chance zu nützen: Das Gesundheits- und Sozialwesen soll in Zukunft besser vor Finanzausfällen durch Unternehmens-Insolvenzen geschützt werden.
Der Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Erkenntnis zum Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds dem zweckfremden "Umwidmen" der Fondsgelder durch den Gesetzge¬ber einen Riegel vorgeschoben. Unter anderem hatte der Gesetzgeber Insolvenzfonds-Gelder für die Zwangsarbeiter-Entschädigung verwendet - anstelle das aus Steuermitteln zu finanzieren. Gegen sachlich begründete Verwendungszwecke hatte der VfGH aber ausdrücklich nichts einzuwenden - es muss nur ein klarer Zusammenhang zwischen dem Zweck des Beitrags, den die Unternehmen leisten müssen und der Mittelverwendung gegeben sein.
Belastung der OÖGKK durch Unternehmens-Insolvenzen
Ein solcher klarer Zusammenhang besteht bei den Sozialversicherungs-Beiträgen für Mitarbeiter von insolventen Unternehmen: Im Fall einer Firmen-Insolvenz erhält die Krankenkasse nur einen Teil der Versicherungsbeiträge vom Insolvenzfonds erstattet, und zwar den Dienstnehmerbeitrag. Den offenen Restbetrag muss die Krankenkasse abschreiben. Im Jahr 2004 hatte die OÖGKK 18 Millionen Euro abzuschreiben. Darin enthalten sind 3,4 Millionen Euro an Beiträgen für das Gesundheitswesen. "Für uns als OÖGKK entsteht durch diese Ausfälle ein enormer Schaden. Die betroffenen Mitarbeiter und alle ihre Angehörigen haben selbstverständlich auch nach der Firmeninsolvenz vollen Krankenversicherungsschutz", stellt Obmann Alois Stöger das Problem für das Gesundheitswesen dar. Auch in der Pensions- und Unfallversicherung entstehe so eine erhebliche Finanzierungslücke.
Insolvenz-Fonds soll Gesundheits- und Sozialbeiträge voll abdecken
Die OÖGKK schlägt daher vor, in Zukunft sowohl die Dienstnehmer-als auch die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung aus dem Insolvenzfonds zu decken. Das wäre nicht nur ein Beitrag zur finanziellen Sicherung unseres Sozialstaates sondern entspräche auch dem Gedanken des Verfassungsgerichts. OÖGKK-Obmann Alois Stöger hält nichts davon, das VfGH-Erkenntnis als Argument für eine Beitragssenkung zum Insolvenzfonds zu verwenden oder die Fondsgelder wiederum anderweitig zu verwenden: "Solange Unternehmens-Insolvenzen erhebliche finanzielle Belastungen im Gesundheits- und Sozialwesen hinterlassen, hat die Behebung dieses Problems Vorrang vor Beitrags-Senkungen."
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