Wien (OTS) - Der Aufsichtsrat der BAWAG P.S.K. hat sich in seiner
gestern stattgefundenen Sitzung intensiv mit dem Prüfbericht der OeNB
und der Finanzmarktaufsicht befasst. Dabei standen vor allem vier
Fragen im Zentrum der Beratungen:
- Wurden Bestimmungen des Bankwesengesetzes eingehalten? - Wurden die Satzung und die Geschäftsordnungen der Bank eingehalten? - Wurden die Bestimmungen des § 39 BWG - Sorgfaltspflichten - eingehalten? - Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen sind aus der Beurteilung zu ziehen?
Der Aufsichtsrat hat nach den Beratungen festgestellt, dass die
Vorschriften und Bestimmungen sowohl des Bankwesengesetzes, der
Satzung als auch der Geschäftsordnung eingehalten wurden. Es gibt
darüber hinaus auch keine Hinweise auf strafrechtlich relevante
Tatbestände. Der Prüfbericht enthält jedoch Ansätze zu
Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich Kontroll- und
Berichtsmechanismen, die aufgenommen und umgesetzt werden.
Hinsichtlich der Bestimmungen zur Sorgfaltspflicht hat der
Aufsichtsrat auf die in betrügerischer Absicht von Bennett und Refco
verschleierten Fakten über die Vorgänge bei Refco im Vorfeld der
Kreditvergabe verwiesen. Der Aufsichtsrat hat dazu erklärt, dass
keine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt. Vielmehr sei
die Bank von Bennett und der Refco-Gruppe eindeutig betrogen worden.
Die BAWAG P.S.K. hat daher inzwischen auch Klage gegen Bennett und
Refco eingebracht und fordert die Rückzahlung des Kreditbetrages.
Weiters hat der Aufsichtsrat die bereits vom Vorstand
eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Corporate Governance
gewürdigt. In der Sitzung des Aufsichtsrats wurde ein vom Vorstand
vorgelegtes Maßnahmenpaket zur Überarbeitung der Geschäftsordnungen
für Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Satzung gebilligt. Diese
Maßnahmen werden nun zügig umgesetzt.
Abschließend hat Aufsichtsratspräsident Günter Weninger erklärt,
dass der Aufsichtsrat die in Medienberichten geforderten personellen
Konsequenzen für überzogen und nicht adäquat befindet und solche
Konsequenzen nicht notwendig sind.
Der Generaldirektor der BAWAG P.S.K., Johann Zwettler, zeigte sich
erleichtert über die Feststellung, dass keine Verletzung des
Bankwesengesetzes und der Sorgfaltspflicht vorliegt.
GD Zwettler: "Dennoch übernehme ich als Generaldirektor die
Führungs- und Gesamtverantwortung und werde mit Jahresende 2005
unwiderruflich zurücktreten. Ich tue das für das Wohl der Bank mit
mehr als 6000 Mitarbeitern. Ich hoffe, mit diesem Schritt die BAWAG
P.S.K. aus dem ungerechtfertigten Trommelfeuer der medialen
Berichterstattung zu bringen. Ich habe mich nie vor Arbeit und
Verantwortung gedrückt. Dieser Schritt fällt mir nach 39 Jahren in
der Bank nicht leicht - niemand wirft 39 Jahre leichtfertig weg. Aber
ich tue es. Ich denke, es ist ein Schritt in eine neue Zukunft für
die BAWAG P.S.K."
Sowohl Aufsichtratspräsident Weninger als auch Generaldirektor
Zwettler betonen, dass dies absolut kein Schuldeingeständnis ist.
Zwettler dankt dem Aufsichtsrat, dass dieser seinen Schritt
akzeptiert hat.
Präsident Weninger: "Die Entscheidung von Herrn Zwettler war
leider unwiderruflich. Er ist eine sehr angesehene Persönlichkeit und
hat unsere höchste Anerkennung."
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1018 Wien, Georg-Coch-Platz 2,
Thomas Heimhofer, Tel. 0043 (1) 534 53 - 31210,
e-mail: thomas.heimhofer@bawagpsk.com
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