- 17.11.2005, 11:33:39
- /
- OTS0142 OTW0142
Polizei und Sprache
Wiener Rechtsanwälte zeigen auf: Ausländische Inhaftierte erhalten falsche Übersetzungen
Wien (OTS) - Mit Konsternierung mussten Wiener Rechtsanwälte
feststellen, dass Ausländern in Haft, die der deutschen Sprache nicht
mächtig sind, Formulare zur Unterschrift vorgelegt werden, deren
Übersetzung ins Englische und Französische mit dem deutschen Text
nicht übereinstimmen, vielmehr das Gegenteil bewirken.
Das Beiblatt zum Haftbericht II/Verständigungsblatt für
Festgenommene [Lager Nr. 313 (St. Dr. Lager 565-2-Haftbericht II:
Verständigungsblatt / Amtsdruckerei der BPolWien Aug 1998] enthält
zur Unterschrift den Passus auf Deutsch "Ich kenne mein Recht, eine
Vertrauensperson oder einen Rechtsbeistand verständigen zu dürfen"
Die englische Übersetzung lautet: "WALVER:I hereby walve the right
to a person of confidence (or a legal counsel) informed of my
arrest." - was, wenn man die unrichtige Rechtschreibung von "Waiver"
berücksichtigt, offensichtlich bedeuten soll: "Ich verzichte auf eine
Vertrauensperson (oder einen Rechtsbeistand)..." Gleiches gilt für
die französische Übersetzung "RENONCIATION: J’ai renonccé d’informer
une personne de confiance (oú un advocat) de mon arrestation."
Für den Präsidenten der Wiener Rechtsanwaltskammer, Dr. Harald
Bisanz, ist dies absolut nicht nachvollziehbar, handelt es sich doch
um ein offizielles Beiblatt, das Inhaftierten regelmäßig zur
Unterschrift vorzulegen ist. Auch unter Berücksichtigung des
Bestrebens, Strafverfahren - auch im Interesse des Betroffenen -
möglichst rasch abzuwickeln, ist ein Szenario, und sei es durch einen
Übersetzungsfehler, einen Verdächtigen seines Grundrechtes auf
Verteidigung zu beschneiden, entschieden genau der falsche Weg.
Entgegen allen Beteuerungen in der Vergangenheit lässt dieses
Geschehen ein bedenkliches Rechtsstaatsverständnis vermuten (und sei
es aus intellektueller - allerdings hochgradiger - Ungenauigkeit).
Und das im Herzen von Europa.
Die Wiener Rechtsanwälte sehen hier akuten Handlungsbedarf durch
das zuständige Bundesministerium für Inneres.
Rückfragehinweis:
Rechtsanwaltskammer Wien
HR Dr. Manfred Stimmler
Tel.: 533 27 18/20
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF






