• 17.11.2005, 10:45:53
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  • OTS0106 OTW0106

BAWAG klagt Refco und Bennett wegen Betrugs und auf Herausgabe des Kreditbetrages

Wien (OTS) - Die BAWAG hat gestern beim US-Insolvenzgericht,
Southern District of New York, Klage gegen Phillip Bennett, Refco
Inc., Refco Capital Markets Ltd., Refco Group Holdings Inc. und
andere wegen Betrugs, ungerechtfertigter Bereicherung und
Irreführung, gerichtet auf Rückzahlung des von Refco und Bennett
unrechtmäßig von der BAWAG erlangten Kreditbetrages in Höhe von EUR
350 Mio., eingebracht.
Im Rahmen der Klage sind 28 Unternehmen der Refco-Gruppe beklagt, da
derzeit nicht eindeutig klar ist, wo der am 10. Oktober 2005
ausbezahlte Kreditbetrag verbucht ist bzw. welchem Unternehmen der
Refco-Gruppe er letztlich zugeflossen ist. Seitens der BAWAG wurde
der Kreditbetrag auf Anweisung der Kreditnehmer und aufgrund des
entsprechenden Überweisungsauftrags von Refco Capital Markets Ltd.
direkt auf ein Konto der Refco Capital Markets Ltd. überwiesen.
Eine Ausweitung der Klage gegen andere Unternehmen oder Personen
sowie eine Ausdehnung des Klagsbetrages aus dem Titel Schadenersatz
behält sich die BAWAG vor.

In der Klage wird unter anderem vorgebracht, dass

- es sich bei den an Refco überwiesenen EUR 350 Mio. um den 
   Kreditbetrag handelt, den Bennett in betrügerischer Weise von 
   der BAWAG erlangte, und zwar mit Wissen, in Mittäterschaft und 
   mit aktiver Ermutigung durch Refco,
 - Refco vollständige Kenntnis von den Bestrebungen Bennetts, eine 
   Überweisung in Höhe von EUR 350 Mio. an Refco zu erreichen 
   hatte, 
 - Refco insbesondere von den Verhandlungen Bennetts mit der BAWAG 
   über die Überweisung des Kreditbetrages an Refco wusste, 
 - Refco vorsätzlich und in der Absicht handelte, die BAWAG 
   hinsichtlich der tatsächlichen Sachlage so lange zu täuschen, zu 
   betrügen und in die Irre zu führen, bis Refco die EUR 350 Mio. 
   erhielt,
 - Refco die Herausgabe ihrer Pressemitteilung vom 10. Oktober, mit 
   welcher die Suspendierung von Bennett, sowie eine Neudarstellung 
   ihrer Finanzdaten bekannt gegeben wurde, so lange vorsätzlich 
   hinauszögerte, bis sie den von der BAWAG an Refco zu zahlenden 
   Kreditbetrag erhalten hatte.

Mit der Einbringung der Klage zieht die BAWAG die rechtliche
Konsequenz aus der Tatsache, dass Bennett und Refco gemeinsam
handelten, um die BAWAG in unzulässiger und betrügerischer Weise dazu
zu bewegen, einen Kredit in Höhe von EUR 350 Mio. direkt auf ein
Konto der Refco Capital Markets zu überweisen. Die BAWAG wird ihre
Rechte mit aller Kraft wahrnehmen und geltend machen, um die
Herausgabe des gesamten Kreditbetrages zu erreichen.

Die BAWAG wird nunmehr im Chapter 11-Verfahren Refco sowie
hinsichtlich ihrer Ansprüche gegen Bennett und Refco von der
renommierten Anwaltskanzlei Dechert LLP vertreten. Dechert LLP ist
eine internationale Topkanzlei mit mehr als 900 Anwälten in 17
Städten, u. a. in New York, Washington, Boston, London, Paris,
Brüssel, Frankfurt und München. Die Kanzlei ist spezialisiert auf
Unternehmens-, Wertpapier- und Finanzrecht.

Bereits vor einigen Tagen hat die BAWAG bei der Staatsanwaltschaft
Wien Strafanzeige gegen Phillip Bennett und andere Verantwortliche
der Refco wegen Betrugs erstattet, da ein Tatort des Betrugs Wien
ist, und auch der Schaden hier entstanden ist.

Diesen Text können Sie auch auf unserer Homepage unter
http://www.bawagpsk.com Presse aktuell abrufen

Rückfragehinweis:
BAWAG P.S.K. Konzernpressestelle
1018 Wien, Georg-Coch-Platz 2,
Thomas Heimhofer, Tel. 0043 (1) 534 53 - 31210,
e-mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | BAW

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