- 16.11.2005, 13:16:45
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Bartenstein: Preiswahrheit bei Flugtickets durch neue Regelung sichergestellt
Wien (BMWA-OTS) - "Fairness für alle Anbieter und Kostenwahrheit
für Konsumenten ist jetzt auch in der Werbung für Flugreisen
gewährleistet", erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin
Bartenstein mit Bezug auf die heute, Mittwoch, in den Nationalrat
eingebrachte Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG). In
Zukunft müssen alle Fluglinien - bisher galt dies nur für Reisebüros
- ihre Flugangebote mit Bruttopreisen auszeichnen. Diese enthalten
die Umsatzsteuer sowie alle sonstigen Abgaben und Zuschläge. Die
derzeitige Praxis der Nettoauszeichnung hat immer mehr dazu geführt,
dass der Preis, den der Konsument für seinen Flug letztendlich zahlen
musste, den im Inserat ursprünglich angepriesenen Preis um ein
Vielfaches überschritten hat..
Für alle inländischen und ausländischen Luftlinien, die in
Österreich Werbung für Flugreisen etwa in Printmedien, Plakaten,
Flugblättern, Katalogen etc. machen und dabei Preise angeben, gilt
somit die Pflicht, Bruttopreise auszuzeichnen. Diese müssen sämtliche
Preisbestandteile, wie z.B. Steuern, Flughafengebühren,
Sicherheitsgebühren, Treibstoffzuschläge und allfällige Bearbeitungs-
oder Ausstellungsgebühren enthalten. Die Änderung wurde unter
Einbeziehung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie und der Sozialpartner in kurzer Zeit erarbeitet und wird
nun im Parlament behandelt. Mit einem Inkrafttreten ist mit Anfang
2006 zu rechnen.
"Damit wird ein wesentlicher Beitrag für Preistransparenz und
Kostenwahrheit geleistet, der Konsument weis von Anfang an, wie viel
er für seine Reise zu bezahlen hat. Böse Überraschungen bei der
Endabrechnung gehören der Vergangenheit an", betonte Bartenstein.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Ministerbüro: Dr. Ingrid Nemec, Tel: (++43-1) 71100-5108
Referat Presse: Dr. Harald Hoyer, Tel: (++43-1) 71100-2058
mailto:[email protected]
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