• 16.11.2005, 13:11:09
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  • OTS0207 OTW0207

TKK konsultiert Bescheidentwurf zum Breitbandvorleistungsmarkt: Telekom Austria verfügt über beträchtliche Marktmacht

Wien (OTS) - In ihrer Sitzung vom 14. November 2005 hat die
Telekom-Control-Kommission (TKK) den Maßnahmenentwurf zur
Feststellung beträchtlicher Marktmacht auf dem
Breitbandvorleistungsmarkt für die öffentliche Konsultation
freigegeben. "Die Telekom-Control-Kommission hat nach einer
detaillierten und umfassenden ökonomischen Analyse
Wettbewerbsdefizite auf dem Breitbandvorleistungsmarkt geortet und
bei der Telekom Austria beträchtliche Marktmacht festgestellt",
erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der Rundfunk und
Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) für den Fachbereich
Telekommunikation den Ma߬nahmenentwurf der Regulierungsbehörde. "Die
Wettbewerbsdefizite auf dem Breitbandvorleistungsmarkt umfassen -
grob umrissen - das Bestehen von Markteintrittsbarrieren für die
Konkurrenten der Telekom Austria, mögliches unangemessenes
Preissetzungsverhalten und die Möglichkeit der Telekom Austria, ihre
'beträchtliche Marktmacht' in benachbarte Märkte - wie beispielsweise
in den Endkundenmarkt für breitbandigen Internetzugang - zu
übertragen!"

Anordnungen der Regulierungsbehörde

Die Analyse zur Feststellung der beträchtlichen Marktmacht umfasst
unter anderem die Parameter Marktanteile, schwer ersetzbares
flächendeckendes Anschlussnetz, Marktzutritt, Produktdifferenzierung
und Preissetzungsverhalten. Die von der Regulierungsbehörde
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Hintanhaltung potenzieller
Wettbewerbsdefizite beinhalten unter anderem die Verpflichtung, den
Wettbewerbern den nicht diskrimi¬nierenden Zugang zu breitbandigen
Vorleistungsprodukten zu ermöglichen, sowie Regelungen für das dafür
zu entrichtende Entgelt. Ferner muss Telekom Austria binnen zwei
Monaten ab Rechtskraft der endgültigen Entscheidung ein nicht
diskriminierendes Standardangebot legen, das in einigen Punkten über
das bisher derzeitige ISPA-Wholesale Angebot der Telekom Austria
hinausgeht. So wird es alternativen Anbietern - wie zuletzt auch von
der Branche gefordert - möglich sein, 'naked DSL', also
Internet¬zugang ohne aktivierten Festnetzanschluss bei der Telekom
Austria, anzubieten.

"Die Intention der Regulierungsbehörde bei der Erstellung dieses
Maßnahmenentwurfs war es, die Voraussetzungen zu nachhaltigerem
Wettbewerb zu schaffen und positive Impulse für den Endkundenmarkt zu
setzen", kommentiert Dr. Georg Serentschy den Entscheidungsentwurf.

Die Konsultation läuft bis 14.12.2005. Mit einer endgültigen
Entscheidung der Regulierungsbehörde ist nach Prüfung der von
Marktteilnehmern, interessierten Personen sowie der Europäischen
Kommission eingebrachten Stellungnahmen im Jänner 2006 zu rechnen.

Hinweis: Nähere Informationen zur Konsultation zum
Maßnahmenentwurf finden Sie auf der Website der RTR-GmbH unter
'Aktuelles': http://www.rtr.at

Rückfragehinweis:

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
   MMag. Daniela Andreasch
   Tel.: (++43-1) 58 058/106
   Fax: (++43-1) 58 058/9106
   mailto:[email protected]

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