- 15.11.2005, 11:16:13
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Verpflegungsgeld: VfGH beendet Ungerechtigkeit
Wien (OTS) - Wie heute bekannt gegeben, kommt der
Verfassungsgerichtshof in seinem jüngsten Erkenntnis zum Schluss,
dass 6 Euro Verpflegungsgeld pro Tag für Zivildiener, die sich selbst
versorgen müssen, unzulässig sind. "Damit endet der
Verpflegungsnotstand für tausende Kollegen", freut sich Paul Fiala,
Bundessprecher der Zivildiener. Weiters müssen auf Basis dieses
Erkenntnisses entsprechende Nachzahlungen an tausende ehemalige
Zivildiener getätigt werden, die in ihrer Dienstzeit mangelhaft
versorgt wurden.
Das Innenministerium muss nun zur Kenntnis nehmen, was der gesunde
Hausverstand nahe legt: 360 Euro (= monatliche Pauschalvergütung plus
Verpflegungsgeld) waren und sind für einen Alleinerhalter zum Leben
zu wenig. Zivildiener mussten sich verschulden, nebenbei arbeiten
oder waren auf die Unterstützung von Eltern und Freunden angewiesen.
Das Innenministerium ist nun gefordert, rasch entsprechende Bescheide
auszustellen und die tausenden Beschwerdeverfahren abzuschließen.
"Selbstverständlich kann es nicht sein, dass die Einrichtungen
jetzt Millionenbeträge für das Versäumnis des Staates aufwenden
müssen", betont Fiala. Schließlich leistet der Zivildiener seine
Arbeit für den Staat- also trägt der Staat auch die Verantwortung für
den Zivi.
Ein entsprechendes Antragsformular zur Feststellung der
Angemessenheit der Verpflegung steht allen aktiven und ehemaligen
Zivildienern unter www.zivildienst.at/verpflegung.htm zur Verfügung.
Rückfragehinweis:
Verein Plattform für Zivildiener
Florian Seidl
Tel.: 0699-18256486
www.zivildienst.at
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