- 15.11.2005, 10:20:06
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ÖAMTC: Handytelefonierer ohne Freisprecheinrichtung riskieren bis zu 2.180 Euro Strafe
Club-Jurist warnt, dass jede Ablenkung beim Fahren rechtliche Folgen haben kann
Wien (OTS) - Handygespräche ohne Freisprecheinrichtung sind im
Auto verboten. Fast alle wissen es, zu wenige halten sich daran.
Lediglich die Hälfte aller Autolenker nutzt eine
Freisprecheinrichtung. Das zeigte jüngst eine
Verkehrssicherheitsstudie der mobilkom austria. "Damit wird man zum
Verkehrsrisiko für sich und andere", warnt ÖAMTC-Jurist Martin
Hoffer. "Wer abgelenkt und unkonzentriert ist, riskiert Unfälle und
außerdem hohe Strafen."
Der Verstoß gegen das Handy-Verbot wird normalerweise im Zuge
einer Anhaltung beanstandet. Dann ist für das Telefonieren ohne
Freisprecheinrichtung ein Organmandat von 25 Euro an Ort und Stelle
zu bezahlen. Weigert man sich, kommt es zu einer Anzeige und die
Kosten steigen auf bis zu 72 Euro. Selbstverständlich kann auch ein
Autofahrer bestraft werden, der bei Stillstand des Fahrzeuges das
Gespräch bereits beendet hat.
Aber es können auch ohne Anhaltungen Strafmandate ins Haus
flattern. Dann nämlich, wenn man offenkundig durch das Gespräch
abgelenkt wurde und einen Fahrfehler begangen hat.
"Vorrangverletzungen, Spurwechsel ohne Blinken oder auch die
Behinderung von Fußgängern gehören zu diesen Verkehrsübertretungen,
bei denen Verwaltungsstrafen bis zu 2.180 Euro drohen", erklärt der
ÖAMTC-Jurist.
Achtung: Auch das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung
garantiert nicht automatisch Straffreiheit. "Hier gelten dieselben
Prinzipien wie für das Telefongespräch mit Kabel. Wer abgelenkt ist
und Fehler macht, kann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden",
so Hoffer. "Nach dem Gesetz sind nämlich alle Nebentätigkeiten am
Steuer verboten, die den Lenker in seiner Aufmerksamkeit
beeinträchtigen."
Handy-Verbote im europäischen Ausland
Mittlerweile ist in den meisten europäischen Ländern das
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten.
Das Bußgeld reicht von rund 12 Euro in Litauen bis zu 150 Euro in
Griechenland. Eine besondere Vorschrift gibt es in Spanien, wo die
Verwendung von Mobiltelefonen während der Fahrt nur mehr mit einer im
Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung gestattet ist. Das
Telefonieren mit einer Kabelverbindung samt Kopfhörer ist verboten.
Außerdem müssen beim Auftanken des Fahrzeuges an einer Tankstelle
während des Tankvorganges sämtliche elektrischen und
elektromagnetischen Geräte, eben auch Mobiltelefone, abgeschaltet
werden.
"Sicher fährt, wer konzentriert fährt. Deshalb sollte man sich
auch abgesehen von Strafdrohungen niemals sein Handy während der
Fahrt hinters Ohr klemmen", rät der ÖAMTC-Experte abschließend.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Claudia Kesche
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
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