- 15.11.2005, 09:38:02
- /
- OTS0056 OTW0056
AK: Konto im Minus - teure Spesen bei automatischen Zahlungsaufträgen (2)
AK gibt Tipps rund um Dauer-, Abbuchungsaufträge und Einzugsermächtigungsverfahren
Wien (OTS) - Die AK rät bei automatischen Zahlungsaufträgen immer
zu achten, dass das Konto gedeckt ist. "Rutscht das Konto durch die
Abbuchung ins Minus und Ihre Zahlung kann deshalb nicht abgebucht
werden, verlangt die Bank saftige Spesen, bis zu acht Euro
beispielsweise beim Lastschriftverfahren", sagt AK
Konsumentenschützer Harald Glatz. Und es kann noch teurer werden:
Auch der Empfänger, z.B. das Versicherungsunternehmen, kann
Bearbeitungs- und Mahnspesen bei einer Rückleitung verrechnen.
Tipps der AK Konsumentenschützer
+ Dauerauftrag, Lastschriftverfahren und
Einzugsermächtigungsverfahren sind automatische Buchungen. Die
Buchungszeile ist bei Konten mit Einzelver¬rechnung meist billiger
als eine Überweisung, bei Pauschalverrechnung üblicherweise im
Paketpreis enthalten.
+ Daueraufträge sind für Zahlungen geeignet, die über längere Zeit
gleich bleiben. Ändern Sie Ihren Dauerauftrag verrechnen die Banken
Spesen.
+ Manche Banken unterscheiden bei den Spesen, ob der Dauerauftrag zu
Gunsten eines instituts¬eigenen oder eines institutsfremden Kontos
(z.B. auf ein Sparbuch einer anderen Bank) durchgeführt wird.
+ Achten Sie auf die Kontodeckung: Kann der Betrag mangels
Kontodeckung nicht durchgeführt werden, verrechnen die
Kreditinstitute Spesen. Auch der Empfänger kann bei einer Rückleitung
Bearbeitungs- und Mahnspesen verlangen.
+ Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig, um bei falschen
Abbuchungen keine Fristen zu versäumen.
+ Gehen Sie sorgfältig mit ihren Bankdaten (Kontonummer) um. Geben
Sie sie nicht am Te¬lefon oder per E-Mail an Dritte weiter.
+ Beim Widerruf der Einzugsermächtigung müssen Sie den
Zahlungsempfänger verständigen. Teilen Sie den Widerruf aber auch der
Bank mit. Manche Banken bieten eine Sperrmöglichkeit an, so dass
keine weiteren Abbuchungen mehr erfolgen können.
+ Beim Widerruf eines Abbuchungsauftrages wird der Zahlungsempfänger
üblicherweise von Ih¬rem Kreditinstitut verständigt. Fragen Sie aber
sicherheitshalber nach.
+ Wurde ein falscher Betrag abgebucht und Sie haben die Rückrechnung
veranlasst, verges¬sen Sie nicht, sich betreffend der falschen
Rechnung mit dem Empfänger oder Unternehmen in Verbindung zu setzen.
+ Wenn Sie eine Rückrechnung veranlassen möchten - setzen Sie sich so
schnell wie möglich mit der Bank in Verbindung. Einige Banken
akzeptieren einen telefonischen Auftrag, bei man¬chen Banken muss der
Auftrag zur Rückverrechnung schriftlich erfolgen.
SERVICE: Die AK Informationen unter www.konsumentenschutz.at.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW