Pocket-Biker sind Miniatur-Motorräder und kein Spielzeug Die Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes gelten - Gehsteige und Radwege sind absolut tabu.
Wien (OTS) - "Die Inbetriebnahme von Pocket-Bikes ist nur auf
privatem, abgesperrtem Gelände erlaubt", warnt die Rechtsexpertin des
ARBÖ, Dr. Barbara. Auracher-Jäger. "Radwege und Gehsteige sind
absolut tabu", so Auracher-Jäger. Um auf Straßen mit öffentlichem
Verkehr zugelassen zu werden, gelten für Pocket-Bikes die selben
Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG), die für Mopeds und
Motorräder angewandt werden. Die derzeit in Österreich erhältlichen
Pocket-Bikes erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht und
gelten somit nicht als verkehr- und betriebssicher.
Was sind das überhaupt für unbekannte Fahrobjekte, die auch in
Österreich immer öfter gesichtet werden?
Sie sind kniehoch, 20 Kilo leicht, haben ein knalliges Design und
erinnern an Kinderroller Diese in Asien produzierten
Miniatur-Motorräder sind dem großen Vorbild meist bis ins Detail
nachgebaut, sind voll fahrbar, haben einen Hubraum von 49
Kubikzentimetern und erreichen Geschwindigkeiten bis zu 70 km/h -
Rennboliden mit wassergekühltem Motor bis zu 100 km/h.
Das Gros der Pocket-Bike-Fans beschränkt sich auf Fun-Rennen auf den
dafür eigens geschaffenen Rennstrecken.
"Wer sich trotzdem unbedingt auf die öffentliche Straße und damit
nicht in die Illegalität geraten will, dem muss klar sein, dass er
folgende gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen muss",
erklärt Dr. Auracher-Jäger.
1.) Als Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen braucht auch der
Pocket-Biker eine KFZ-Zulassung sowie
2.) eine Haftpflichtversicherung,
3.) es gilt die Sturzhelmpflicht,
4.) bei einer Geschwindigkeit bis 45 km/h brauchen 16-24 jährige
einen Mopedausweis, für Geschwindigkeiten über 45 km/h ab 18 Jahren
den Motorrad-Führerschein.
5.) es gelten sämtliche Ausrüstungsvorschriften: z-B. korrekte
Beleuchtung, Rückspiegle etc...
6.) Abgas- und Lärmvorschriften müssen den gesetzlichen Vorgaben
entsprechen.
Kinder unter 16 haben auf dem Pocket-Bike im öffentlichen Verkehr
nichts verloren", mahnt der ARBÖ.
"Pocket-Bikes sind kein Spielzeug", warnt die ARBÖ-Rechtsexpertin und
rät Eltern sich vor Kauf eines Mini-Bikes umfassend über die
Gesetzeslage zu informieren.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Astrid Kasparek
Tel.: (++43-1) 89121-244
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