- 11.11.2005, 11:19:22
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Sima: Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt
Schwerpunkt-Aktion der Wiener Polizei zu Leinen- und Maulkorbpflicht
Wien (OTS) - Ab kommenden Montag, 14. November 2005, legt die
Wiener Polizei zwei Wochen lang verstärktes Augenmerk auf die
Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Leinen- bzw.
Maulkorbpflicht für Hunde. Umweltstadträtin Ulli Sima,
Bezirksvorsteher Franz Prokop und Mag. Peter Goldgruber, Leiter der
Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Wiener Polizei,
stellten die Schwerpunkt-Aktion heute, Freitag, im Ottakringer
Kongreßpark vor. Sima: "Mein Dank gilt der Wiener Polizei für die
Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Unser gemeinsames Anliegen ist es,
dass das Zusammenleben von Mensch und Hund in Wien konfliktfrei
abläuft. Es geht um die Sicherheit von Kindern oder Joggern in den
Parks und nicht um Schikanen für Hundebesitzer. Die Einhaltung
gewisser Regeln ist dabei unerlässlich."
Leine oder Maulkorb - was gilt wo?
In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa
Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von
Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen
Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich
zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde
immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten,
wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in
öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei
Veranstaltungen.
Aufklärung steht im Vordergrund
Die Schwerpunktaktion soll den Wiener Hundehaltern diese Regeln
wieder verstärkt in Erinnerung rufen, erinnert werden soll dabei auch
an die 153 Hundeverbotszonen in Wien, das Hundeverbot auf
Spielplätzen, Friedhöfen, im gesamten Lainzer Tiergarten und auf den
Steinhofgründen. Daneben gibt es aber mehr als 100 Hundezonen mit
einer Gesamtfläche von 817.000 m2.
Die Wiener Polizei setzt dabei auf den Grundsatz "Aufklärung
geht vor Strafe". Hundehaltern, die sich trotz einer Abmahnung punkto
Leinen- oder Maulkorbpflicht als uneinsichtig erweisen, kann aber
auch ein Organmandat ins Haus stehen. Übliche Höhe der
Verwaltungsstrafe: 21 Euro.
Infos: Unter http://www.wien.at/veterinaer/tierschutz/dogguide/
und bei der Tierschutz-Helpline unter 01/4000-8060 gibt es zahlreiche
Infos rund um den Hund. Die Wiener Hundezonen sind unter
http://www.wien.gv.at/ma42/hundez.htm zu finden. (Schluss) wög
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/ Mag. Karl Wögerer Tel.: 4000/81 359 Handy: 0664/826 82 15 mailto:[email protected]
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