• 11.11.2005, 10:28:00
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AK: "Tote Hose(n)" - Musik aus dem Internet lässt sich meist nicht abspielen

Konsumenten dürfen nicht getäuscht werden

Wien (OTS) - "Konsumenten brauchen Sicherheit, wenn sie legal
Musik aus dem Internet herunterladen, dass sie die Songs in möglichst
vielen Geräten abspielen können", sagt AK Konsumentenschützer Harald
Glatz. Ein aktueller Test der europäischen
Konsumentenschutzorganisation BEUC zeigt ein erschreckendes Ergebnis:
Heruntergeladene bezahlte Musik lässt sich oft nur auf bestimmten
Playern abspielen. Daher fordert die AK klare Kennzeichnungsregeln
für Musikanbieter, auf welchem Gerät die Songs gehen.

Die europäische Konsumentenschutzorganisation hat getestet, mit
welchen Schwierigkeiten Konsumentinnen und Konsumenten zu rechnen
haben, wenn sie aus dem Internet Musik herunterladen. Untersucht
wurde das von vier Musikportalen (Apple I-Tunes, MSN Musik UK, HMV
Digital, Connect Musicstore) und vier Playern (Apple I-Pod, Creative
Zen Micro, Rio Carbon, Sony Network Walkman). Der Test zeigt: In den
meisten Fällen ist es nicht möglich, die Musik, die in einem
bestimmten Format von einem Anbieter heruntergeladen worden ist, auf
allen Playern zu spielen. So können beispielsweise Downloads von
MSN-Music UK, HMV Digital und Connect Music Store nicht auf den I-Pod
transferiert werden.

"Die Industrie investiert viel Geld, um die Konsumenten zu
informieren, was alles verboten ist, beispielsweise illegale
Downloads", sagt Glatz. Aber sie strenge sich nicht an, die
Konsumenten zu informieren, was sie tatsächlich mit ihren Geräten
oder mit der heruntergeladenen Musik tun können, so der AK
Konsumentenschützer. Es wären daher Regeln auf nationaler und
EU-Ebene für die Musikindustrie zum Schutz der Konsumenten nötig.
Konsumenten müssen klar und eindeutig informiert werden, auf welchem
Gerät sich die Musik abspielen lässt.

Auch ein AK Test aus dem Jahr 2003 bei 24 kopiergeschützten
Musik-CDs, die auf 20 unterschiedlichen PCs, DVD-Playern und Diskmen
abgespielt wurden, zeigte: Kopiergeschützte CDs ließen sich nicht auf
allen Testgeräten zuverlässig abspielen - bei 16 Prozent war das
überhaupt nicht möglich, bei sieben Prozent traten störende Fehler
auf.

SERVICE: Die Untersuchung der BEUC ist im Internet unter
www.consumersdigitalrights.org.

Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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