- 10.11.2005, 16:03:17
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WirtschaftsBlatt Kommentar vom 11.11.2005: Die Pleite mit dem Pleitefonds - von Peter Muzik
Wien (OTS) - Gottes Mühlen mahlen bekanntlich langsam, wie wir
alle wissen, und in mancher Causa benötigt man Nerven wie Drahtseile.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) etwa hat gestern etwas entschieden,
was für viele längst kein Geheimnis war: Die Überschüsse des
Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (IAG) - auch Pleitefonds genannt - sind
jahrelang teilweise verfassungswidrig verwendet worden.
Nein, nein, zeigte sich VfGH-Präsident Karl Korinek grosszügig, es
sei "keine Schlamperei" der Regierung gewesen, in den Jahren 2000 und
2001 mehr als 400 Millionen Euro auf Umwegen in den Versöhnungsfonds
für Zwangsarbeit umzuleiten. Motto: Illegal ja, aber mein Gott. Keine
Spur mehr von der berechtigten Aufregung, die etwa den KSV kürzlich
bewogen hat, den Pleitefonds als "Privatschatulle der
Bundesregierung" zu bezeichnen.
Korinek & Co. drückten obendrein gnädig alle Augen zu, dass seit 2003
weitere 225 Millionen vom IAG in die Lehrlingsförde-rung geflossen
sind - das war okay und keine fondsfremde Abschöpfung, weil es bei
der Lehrlingsförderung doch "einen sachlichen Zusammenhang" mit der
Lohnsumme gebe.
Na schrecklich: Da jonglieren die Politiker dank völlig
intransparenter Budgetbegleitgesetze jahrelang mit hunderten
Millionen herum, und dann gibt’s bloss so ein knieweiches Urteil. Und
die meisten der 2000 Beschwerdeführer, die gegen die Höhe der von
ihnen bezahlten IAG-Beiträge protestiert haben, können sich letztlich
brausen gehen. Denn die Verfassungsrichter haben verfügt, dass die
Angelegenheit bis 30. November 2006 repariert werden muss. Und bis
dahin gelten halt die als gesetzwidrig erkannten Bestimmungen.
Unglaublich. Da zahlen die Unternehmen fast sechs Jahre lang zu hohe
Beiträge an diesen Pleitefonds - nämlich 0,7 Prozent der
Bruttolohnsumme -, und dann stellt sich heraus, dass sie nur 0,4
Prozent hätten zahlen müssen. Korinek hat gestern gleich lapidar
angekündigt, dass bloss rund 35 Betriebe die Differenz zurückbekommen
werden - macht etwa drei Millionen Euro. Der Grossteil der rund 2000
Unternehmen, die den Rechtsweg beschritten haben, wird hingegen durch
die Finger schauen, weil das "Trittbrettfahrer"(Korinek) seien.
Warum? Ganz einfach: Sie leiteten das Verwaltungsverfahren erst nach
dem Prüfbeschluss des VfGH ein. Geht nicht, Ordnung muss sein.
Was von diesem Fall bleibt, ist absurd: Politiker dürfen unbehelligt
und unkontrolliert Millionen hin- und herschieben - und so gut wie
nix geschieht.
Rückfragehinweis:
WirtschaftsBlatt
Redaktionstel.: (01) 60 117/305
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