- 10.11.2005, 15:06:13
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WKÖ: VfGH-Entscheidung unterstreicht Zweckbindung von Arbeitgeberbeiträgen
WKÖ-General Mitterlehner: Nunmehr Lohnnebenkosten-Senkung umsetzen - Beitragssenkung im Insolvenzfonds für alle um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte ab 2007
Wien (PWK857) - Der Verfassungsgerichtshof hat heute, Donnerstag,
die Abschöpfungen des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds in den Jahren 2000
und 2001 sowie die Beibehaltung des Ar-beitgeberbeitrages von 0,7% ab
dem Jahr 2000 als verfassungswidrig erkannt. Die Gelder des
Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds, der von Arbeitgeberbeiträgen gespeist
wird, dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden, wenn es keinen
persönlichen oder sachlichen Zu-sammenhang gibt. Der VfGH hat dem
Gesetzgeber eine Reparaturfrist bis zum 30. Novem-ber 2006 gesetzt.
Der Generalsekretär-Stellvertreter der Wirtschaftskammer
Österreich, Reinhold Mitterleh-ner, begrüßt grundsätzlich die
VfGH-Entscheidung im Sinne einer Zweckbindung von
Arbeitgeberbeiträgen: "Dieses Höchstgerichtsurteil ist eine gute
Grundlage, eine Lohnnebenkosten-Senkung insbesondere durch Senkung
der Beiträge zum Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds zu realisieren."
Mitterlehner hält aber zugleich fest, dass sich die Wirtschaft zur
Entschädigungslösung bei den Zwangsarbeitern im Rahmen des
international anerkannten Versöhnungsfonds bekennt: "Das damals
gefundene Entschädigungs-Modell wurde von der Wirtschaft politisch
mitgetragen, weil damit die Chance verbunden war, eine international
sehr sensible Frage schnell und ordentlich zu lösen." Um den
Intentionen des Höchstgerichts zu entsprechen, schlägt Mitterlehner
eine Senkung des Arbeitgeber-Beitrags zum Insolvenzfonds ab 2007 im
Ausmaß von 0,1 bis 0,2 Prozent vor.
Derzeit bilanziert der Insolvenzfonds ausgeglichen. Aufgrund der
Neuregelung des Abferti-gungsrechts durch das Betriebliche
Mitarbeitervorsorgegesetz ergeben sich im Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds
zukünftig zusätzliche Möglichkeiten für eine Beitragssenkung.
Mitterleh-ner: "Vor der Anwendung des Betrieblichen
Mitarbeitervorsorgegesetzes wurde rund ein Drittel aller Leistungen
des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds für Abfertigungen aufgewendet. Durch
die Auslagerung der Abfertigungsanwartschaften an die
Mitarbeitervorsorgekassen im Rahmen der Abfertigung neu wird der
Fonds folglich signifikant entlastet. Bereits rund 1,6 Mio.
Arbeitnehmer werden von der neuen Betrieblichen Mitarbeitervorsorge
erfasst. Dazu kommt, dass es zuletzt erfreulicherweise keine
Großpleiten gegeben hat, die den Insol-venzfonds massiv belasten
würden. Eine Beitragssenkung ab 2007 ist daher durchaus
finan-zierbar." (Rh)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich,
Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Dr. Helwig Aubauer
Tel: +43 (0)5 90 900 4288
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