• 10.11.2005, 13:37:27
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Kranzl für übersichtliche und transparente Flugpreise

KonsumentInnen sollen beim Buchen von Flugreisen Klarheit über Preis haben

St. Pölten, (SPI) - "Die vom Wirtschaftsministerium angekündigte
Änderung des Preisauszeichnungsgesetztes ab Anfang 2006 beim Kauf von
Flugtickets ist ein positiver Schritt im Sinne des
Konsumentenschutzes. Künftig müssen Airliner, Reisebüros und jene,
die Flüge anbieten, den zu bezahlenden "Bruttopreis" in den
Werbematerialien angeben", so Konsumentenschutzlandesrätin Christa
Kranzl.****

Immer mehr Menschen vereisen nicht nur in den warmen Sommermonaten,
sondern entfliehen der kalten Jahreszeit. Reisen über Weihnachten und
Silvester erfreuen sich großer Beliebtheit. §1 des
Preisauszeichnungsgesetzes normiert den Verkaufs und Grundpreis nur
für Leistungen die Gewerbsmäßig angeboten werden. Da Fluglinien nicht
der Gewerbeordnung unterliegen, werden Flugtickets derzeit ohne
Berücksichtigung der Servicegebühr, der Sicherheitsgebühren, der
Flughafentaxen, des Kerosinzuschlags und teilweise sogar ohne Kosten
für den Rückflug beworben. Den KonsumentInnen wird damit ein billiger
Preis suggeriert, der sich dann aber oft um ein Vielfaches verteuert.
Wie die AUA berichtet, seien die Diskrepanzen zwischen dem, was
inseriert wird, und dem, was der Konsument schlussendlich bezahlen
muss, enorm. Nicht selten ist unter Einrechnung aller anfallenden
Gebühren der doppelte Preis für das gewünschte Flugticket zu
berappen.

"Es ist deshalb sehr erfreulich, dass die Initiative zur Novellierung
des Preisauszeichnungsgesetzes von den Fluglinien selbst wie AUA oder
Niki Lauda gesetzt worden ist. Das Wissen über den endgültigen
Ticketpreis im Vorfeld erleichtert so manche Entscheidung über den
Urlaubsort bzw. gibt einen reellen Überblick über das zur Verfügung
stehende Reisebudget", so Konsumentenschutzlandesrätin Christa
Kranzl. (Schluss) as

Rückfragehinweis:
Alois Schroll
Pressereferent LR Christa Kranzl
Tel.: 0664/83 043 07

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NSN

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