- 10.11.2005, 12:44:30
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Nach VfGH-Erkenntnis: HOSI Wien fordert generelle Gleichstellung aller Lebensgemeinschaften
Wien (OTS) - "Seit der richtungsweisenden Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Juli 2003 in
der von der Homosexuellen Initiativen (HOSI) Wien mitbetreuten
Beschwerde Karner gegen Österreich ist klar gewesen, dass jedwede
Diskriminierung von gleich- gegenüber verschiedengeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften eine Verletzung der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) darstellt. Daher musste auch der
Verfassungsgerichtshof die entsprechende Einschränkung der
Mitversicherungsmöglichkeiten in den österreichischen
Sozialversicherungsgesetzen als verfassungswidrig aufheben", zeigt
sich HOSI-Wien-Obfrau Bettina Nemeth wenig überrascht über das heute
veröffentlichte Erkenntnis des VfGH.
"In der damaligen Mietrechtssache hatte der EGMR ausdrücklich
festgestellt, dass eine rechtliche Differenzierung aufgrund des
Geschlechts bzw. der sexuellen Orientierung - und damit eine
Ungleichbehandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften - nur dann keine Verletzung der EMRK darstelle,
wenn von Seiten des Gesetzgebers 'schwerwiegende' Gründe für eine
solche Differenzierung ins Treffen geführt werden können. Da es bei
sämtlichen relevanten Rechtsbereichen jedoch faktisch ausgeschlossen
ist, solche 'schwerwiegenden' Gründe zu finden, war für uns seit Juli
2003 klar, dass gleich- und verschiedengeschlechtliche
LebensgefährtInnen dieselben Rechte haben müssen."
Bundesregierung hat EGMR-Entscheidung auf Kosten der
SteuerzahlerInnen bisher ignoriert
"Die Bundesregierung hat die weitreichenden Konsequenzen des
EGMR-Urteils in der Beschwerde Karner allerdings bis heute ignoriert
und ist untätig geblieben", ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl.
"Die ÖVP will uns indes seit Herbst 2004 die Gleichstellung von
Lebensgemeinschaften als ihre Variante der Eingetragenen
PartnerInnenschaft und als große Errungenschaft verkaufen, wobei es
bisher ohnehin bei einer bloßen Ankündigung geblieben ist. Nur: Das
ist eine Mogelpackung, denn zur völligen rechtlichen Gleichstellung
der Lebensgemeinschaften ist Österreich nach dem denkwürdigen
Karner-Urteil Straßburgs und dem jetzigen VfGH-Erkenntnis ohnehin
verpflichtet. Wir fordern die Bundesregierung daher dringend auf,
zumindest die Lebensgemeinschaften in allen relevanten
Rechtsbereichen auch formal jetzt endlich gleichzustellen, damit sich
Lesben und Schwule weitere Beschwerden an den VfGH und diesem damit
Arbeit ersparen können - und die SteuerzahlerInnen weitere Kosten für
Entschädigungen an die Betroffenen. - Von ÖVP/BZÖ erwarten wir
ohnehin keine Angleichung der Rechte an die Ehe."
VfGH in der Bredouille
Höchst peinlich ist die Sache auch wieder für den
Verfassungsgerichtshof, der jetzt seine erst fünf Jahre alte
Entscheidung korrigieren musste", erklärt HOSI-Wien-Generalsekretär
Kurt Krickler. "2000 hatte er eine ähnliche Beschwerde noch
zurückgewiesen (B 2116/98). Schön langsam haben wir die Nase voll
davon, dass uns die VerfassungsrichterInnen erst dann unsere vollen
Verfassungs- und Menschenrechte gewähren, wenn ihnen Straßburg
entsprechend Beine macht. Das war beim § 209 nicht anders, da hat es
fünf Beschwerden und 16 Jahre gedauert, bis der VfGH die
Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung erkennen konnte. Diesmal war
der VfGH wenigstens klug genug, nicht auf ein 'neues Bedenken' zu
bestehen wie beim § 209 - das sich dann ohnehin als nicht neu
herausstellte -, sondern sich bei seinem Sinneswandel auf die
geänderte Judikatur des EGMR zu berufen. Das hätte er beim § 209 auch
tun können."
Fall in Straßburg anhängig
"Wir erwarten jetzt auch von der Bundesregierung", so Krickler
abschließend, "dass sie diese diskriminierenden Bestimmungen im
Sozialversicherungsrecht in Straßburg nicht weiter verteidigt. Dort
liegt seit drei Jahren die Beschwerde Nr. 18984/02, P. B. und J. S.
gegen Österreich, jener von der HOSI Wien unterstützte Fall, den der
VfGH 2000 zurückgewiesen hatte. Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung
ist Österreich aufgefordert, dem EGMR bis 13. Dezember 2005 Argumente
für diese rechtliche Ungleichbehandlung vorzulegen. Das hat sich
durch das VfGH-Erkenntnis jetzt wohl erübrigt."
HINWEIS: Da in den letzten Wochen und Monaten in zahlreichen
Printmedien nicht korrekte Informationen über die Rechtslage
betreffend "Lesben- und Schwulenehe" im europäischen Ausland
veröffentlich worden sind, hat die HOSI Wien auf ihrer Web-Abteilung
"Wir wollen heiraten!" eine ausführliche Übersicht zusammengestellt
und durch eine einschlägige, einfach zu lesende Europa-Karte ergänzt.
Noch ein Hinweis: Bitte den EGMR in Straßburg nicht mit dem
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg zu
verwechseln.
Rückfragehinweis:
Christian Högl, Obmann: Tel. 0699-11811038
Bettina Nemeth, Obfrau: Tel. 0699-11965265
Kurt Krickler, Generalsekretär: Tel.: 5451310 oder 0664-5767466
mailto:[email protected] ; www.hosiwien.at
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