Wien (OTS) - Die AK fordert anlässlich ihres aktuellen
Kreditvermittlertests, dass die Kreditvermittler die fünfprozentige
Höchstgrenze für Vermittlungsprovisionen unbedingt einhalten. Die
Vermittlungsprovision muss auch in den Geschäftslokalen ersichtlich
ausgehängt sein. Außerdem soll der Kunden im Erstgespräch einen
verbindlichen Alleinvermittlungsauftrag und Beispielrechnungen für
den Kredit erhalten.
Weiters verlangt die AK, dass die Kundinnen und Kunden innerhalb
einer Woche ab Unterzeichnung des Alleinvermittlungsauftrages vom
Vertrag zurücktreten können. Konsumentenbeschwerden in der AK
Konsumentenberatung und der AK Test zeigen, dass der Rücktritt vom
Kreditvermittlungsvertrag häufig als "problemlos" oder "jederzeit
möglich" bezeichnet wird - was innerhalb der vierwöchigen
Bindungsfrist des Vermittlungsvertrages üblicherweise nicht
zufreffend ist. Überdies müssen auch die Informationen auf den
Websites verbessert werden. Die AK fordert, dass zumindest die
Höchstsätze für Vermittlungsprovisionen auf Websites ersichtlich
gemacht werden.
Tipps der AK Konsumentenschützer
+ Fragen Sie wegen eines Kredites selbst bei Banken nach und holen
Sie mehrere Angebote ein, das kommt Sie üblicherweise günstiger.
+ Ein Kreditvermittler darf keine Schuldnerberatung anbieten. Bei
ernsthaften Zahlungsproblemen muss er Sie auf eine gemeinnützige
Schuldnerberatung hinweisen.
+ Bei Umschuldungen darf der effektive Jahreszinssatz des neuen
Kredites nicht höher sein als der bereits bestehende - die Provision
des Vermittlers miteingerechnt.
+ Der Kreditvermittlungsauftrag muss schriftlich erfolgen und
folgende Angaben enthalten, sonst ist er ungültig: der Auftrag muss
ausdrücklich auf die Vermittlung eines Kredites lauten mit Angaben
von Nettokredithöhe, Gesamtbelastung, effektivem Jahreszinssatz,
Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten, Höchstprovision des
Kreditvermittlers und höchstmöglicher Gesamtbelastung, spätestem
Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusage, Kreditlaufzeit,
Kreditsicherheit (z.B. Bürgschaft), Zinsgleitklausel.
+ Der Kreditvermittlungsauftrag kann nur befristet auf die Dauer von
höchstens vier Wochen abgeschlossen werden.
+ Wenn Sie einen Entwurf des abzuschließenden
Kreditvermittlungsauftrages verlangen, muss Ihnen der
Kreditvermittler diesen kostenlos aushändigen.
+ Lesen Sie den Kreditvermittlungsauftrag genau durch und
unterschreiben Sie bei Unklarheiten nicht.
+ Der Kreditvermittler darf maximal fünf Prozent der vertraglich
vereinbarten Kreditsumme (ohne Zinsen) verrechnen.
+ Zuatzspesen - also Vergütungen wie Einschreib-, Vormerk- und
Bearbeitungsgebühren - darf der Kreditvermittler nicht verlangen.
+ Achtung Kostenfalle: Zur gesetzlich möglichen Höchstprovision des
Vermittlers kommen noch Bearbeitungsgebühren - üblicherweise zwischen
einem und drei Prozent - der Bank hinzu sowie die staatliche
Kreditvertragsgebühr (0,8 Prozent der Kreditsumme) oder die Prämie
der von der Bank verlangten Ablebensversicherung.
SERVICE: Der AK Test ist im Internet unter
www.konsumentenschutz.at.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
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