• 08.11.2005, 12:07:40
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  • OTS0138 OTW0138

Weinzinger begrüßt OGH-Entscheidung zu verbessertem Kündigungsschutz für Schwangere

Regierung muss nun Gesetzeslage dem Urteil anpassen

Wien (OTS) - Die Frauensprecherin der Grünen, Brigid Weinzinger
begrüßt die jüngste Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs
(OGH), wonach eine Kündigung in der Probezeit im Falle einer
Schwangerschaft unzulässig ist. "Ich freue mich, dass der OGH endlich
der EuGH-Rechtsprechung folgt, wonach der Schutz schwangerer Frauen
am Arbeitsplatz stärker ausgeprägt ist als in Österreich", meint
Weinzinger.

Nun sei die Regierung am Zug, um die Gesetzeslage dem Urteil
anzupassen und generell den Schutz für schwangere Frauen am
Arbeitsplatz zu verstärken. Als wichtigste diesbezügliche Forderungen
nennt Weinzinger das ausdrückliche Kündigungsverbot von schwangeren
Frauen während der Probezeit auch im Gesetz, eine Verlängerung der
Anfechtungsfrist von 14 Tagen bei diskriminierenden Kündigungen sowie
einen Kündigungsschutz für alle Schwangeren in befristeten
Dienstverhältnissen bis zum Mutterschutz.

Schwangerschaft und überhaupt Familienplanung und Familienleben
dürfen kein Grund für Diskriminierungen am Arbeitsplatz sein, so
Weinzinger weiter, dies entspreche aber leider nicht der Realität.
"Von Fragen nach Familienplanung bei Bewerbungsgesprächen bis zu
Diskriminierungen nach der Bekanntgabe der Schwangerschaft gegenüber
dem Arbeitgeber und nach dem Wiedereinstieg kommt alles vor, wie uns
die Berichte der Gleichbehandlungsanwaltschaft immer wieder zeigen",
so Weinzinger. Daher sei das OGH-Urteil besonders erfreulich und
weitere Maßnahmen seitens der Regierung dringend erforderlich.

Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, presse@gruene.at

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