- 31.10.2005, 11:25:57
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ARBÖ: Schluss mit dem Nebellicht bei guter Sicht
ARBÖ-Appell an die Kraftfahrer, Verkehrsminister Gorbach und die Nationalratsabgeordneten
Wien (OTS) - Der ARBÖ appelliert an die Kraftfahrer,
Nebelscheinwerfer (das so genannte Nebellicht) auch weiterhin nur
dann zu verwenden, wenn es tatsächlich Sinn macht.
Verwendet werden soll Nebellicht gemeinsam mit dem Abblendlicht
nur bei schlechter Sicht wie Nebel, Regen, Schneefall oder
dergleichen.
Seit 28. Oktober 2005 ist es durch einen Gesetzesfehler - für den
man sich im Verkehrsministerium nicht zuständig fühlt, da die Gesetze
doch durch Nationalratsabgeordnete beschlossen werden - erlaubt,
Nebelscheinwerfer auch bei guter , ja sogar bei bester Sicht zu
verwenden.
"Wir werden es zweifellos mit vielen Nebellicht-Fetischisten auf
Österreichs Straßen zu tun bekommen", vermutet ARBÖ-Generalsekretär
Dr. Rudolf Hellar. "Bleiben Sie cool und revanchieren Sie sich nicht
mit Nebellicht."
Ab 15. November schreibt das Kraftfahrgesetz (KFG) - den Beschluss
haben natürlich die Abgeordneten zum Nationalrat und nicht das
Verkehrsministerium gefasst - vor, dass am Tag und damit bei guter
Sicht nur mit Abblendlicht oder dem speziellen Tagfahrlicht gefahren
werden darf. Nebelscheinwerfer alleine zu verwenden, ist weiterhin
verboten.
Weiterhin dürfen auch nach dem 15. November auch bei guter Sicht
und in der Nacht bei sternenklarem Himmel , Nebelscheinwerfer zum
Abblendlicht dazu geschaltet werden.
"Bleibt das Gesetz, so wie es derzeit zweifellos ohne Eingehen auf
die tatsächliche Sachlage beschlossen wurde, unverändert, werden wir
Verkehrsteilnehmer es auch weiterhin mit Nebellicht-Fetischisten zu
tun bekommen", stellt Dr. Rudolf Hellar fest.
Der ARBÖ ruft Verkehrsminister Hubert Gorbach auf, dem Nebellicht
bei guter Sicht ein Ende zu setzen. Den Abgeordneten zum Nationalrat
sollte eine brauchbare Korrektur ( man nennt dies Novelle) vorgelegt
werden.
Sollte dieser Ruf im Büro des Verkehrsministers ungehört verhallen,
ruft der ARBÖ die Nationalratsabgeordneten zur Eigeninitiative auf.
"Sanieren Sie bitte diesen Gesetzesfehler!"
Nebellicht hat bei Tag bei guter Sicht und bei Nacht mit
sternenklarem Himmel nichts verloren. Nebellicht war stets für
schlechte Sicht wie bei Nebel, Regen, Schneefall und dergleichen
vorgesehen, ansonst nur auf engen und kurvenreichen Straßen erlaubt.
"So soll es auch in Zukunft bleiben, weil sich der Unterschied
zwischen guter und schlechter Sicht auch nicht geändert hat", folgert
der ARBÖ-Generalsekretär.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 89121-280
mailto:presse@arboe.at
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