• 31.10.2005, 10:58:32
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  • OTS0053 OTW0053

Konfliktlösung durch Wirtschaftsmediation im Behindertengleichstellungsgesetz

Möglichkeit der kostenfreien Inanspruchnahme von Wirtschaftsmediation zur außergerichtlichen Konfliktlösung zentraler Bestandteil des Gesetzes

Wien (PWK823) - "Im Behindertengleichstellungsgesetz, das am 1.
Jänner 2006 in Kraft tritt, ist die Möglichkeit der kostenfreien
Mediation als zentraler Bestandteil des Gesetzes festgeschrieben.
Damit wird Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen das Recht
eingeräumt, sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen ohne die
Gerichte anrufen zu müssen", freut sich Stephan Proksch, Sprecher der
eingetragenen Wirtschaftsmediatoren. Es handelt sich dabei um
Unternehmensberater mit Spezialausbildung und sie sind daher
organisatorisch im Fachverband Unternehmensberatung und
Informationstechnologie (UBIT) in der Wirtschaftskammer Österreich
angesiedelt. Außerdem sind sie im Ministerium für Justiz und bei der
Wirtschaftskammer in einer speziellen Liste eingetragen .
Wirtschaftsmediatoren, die sich speziell der Lösung von
Konfliktsituationen zwischen Menschen mit Behinderung und Unternehmen
widmen, sind in einer speziellen Ausbildung zusätzlich geschult.

"Bei der Mediation gibt es keine Verurteilung, sondern eine
Lösung, die vom beiderseitigen Konsens getragen wird. Damit wird der
Fortbestand einer Geschäftsbeziehung bzw. eines Arbeitsverhältnisses
möglich. Nach einem Gerichtsurteil ist so etwas unrealistisch",
verweist UBIT-Fachverbandsobmann Fritz Bock auf den größten Vorteil
des Einsatzes von Wirtschaftsmediation.

Zu anfechtbaren Benachteiligungen zählen beispielsweise die
Nichtberücksichtigung einer Bewerbung, die unterschiedliche
Behandlung bei Einstellung und Kündigung, Fortbildung oder Aufstieg
sowie die Unzugänglichkeit von öffentlich angebotenen Leistungen und
Produkten. Die benachteiligte Person kann das Bundessozialamt
anrufen, wo den Konfliktparteien eine durch das Bundessozialamt
finanzierte Mediation vorgeschlagen wird. Erst wenn es zu keiner
Einigung kommt, ist - natürlich auf eigenes Kostenrisiko - der
Gerichtsweg einzuschlagen.

Die eingetragenen Wirtschaftsmediatoren sprechen sich dafür aus,
durch die Aufnahme einer Mediationsklausel in Verträge und
Vereinbarungen Konflikte schon von Beginn an in Richtung "Lösung
durch Mediation" zu lenken. "Mediationsklauseln können in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ebenso enthalten sein wie in Verträgen zwischen
Kunden, Lieferanten und Dienstleistern, in Projektverträgen,
Lizenzverträgen, Gesellschafterverträgen, Arbeitsverträgen oder
privatrechtlichen Verträgen", empfiehlt Proksch. So könnte
beispielsweise in Verträgen stehen: "Für den Fall von Streitigkeiten,
die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die
Vertragsparteien eine außergerichtliche Konfliktbeilegung durch
eingetragene Mediatoren", schlagen die eingetragenen
Wirtschaftsmediatoren vor. Damit werde dem Trend in der Gesetzgebung
zur Mediation Rechnung getragen - "und das zum Vorteil aller
Beteiligten", schließt Proksch.

Ausführliche Informationen rund um das Thema
"Wirtschaftsmediation" gibt es beim diesjährigen Österreichsichen
Beratertag am 7. November in Wien im ORF-Zentrum am Küniglberg. Das
Programm samt weiteren Informationen zur Veranstaltung ist auf
www.beratertag.at zu finden.(JR)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich
   Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
   Mag. Rene Tritscher
   Tel.: (++43) 0590 900-3173
   Fax: (++43) 0590 900-228
   mailto:telekom@wko.at
   http://wko.at/telekom

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