- 21.10.2005, 12:04:32
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NR Karl Donabauer: Weitreichende Entscheidungen im Nationalrat beschlossen
Wien (OTS) - Mit dem in dieser Woche im Nationalrat beschlossenen
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 wurden weitreichende
Entscheidungen getroffen, die alle Berufsgruppen berühren und auch
entscheidende Neuausrichtungen beinhalten, betont Abgeordneter zum
Nationalrat Karl Donabauer, Obmann der Sozialversicherungsanstalt der
Bauern.
So wurde für die bäuerliche Berufsgruppe im Bereich der
land(forst)wirtschaftlichen Nebentätigkeiten eine Wahlmöglichkeit
bezüglich der Zurechnung der Beiträge geschaffen. "Dies ist deshalb
eine besonders wichtige Neuerung, weil damit die Beiträge tatsächlich
dem Leistungserbringer und nicht nur dem gesamtbetrieblichen
Beitragskreis zugerechnet werden können", hebt Donabauer in diesem
Zusammenhang hervor. Donabauer weiter: "Das nützt vor allem den
hauptberuflich mitarbeitenden Kindern, aber auch den Ehepartnern,
weil die eigene Bemessungsgrundlage für Leistungen dadurch erhöht
wird. Dies wollen wir mit dieser Maßnahme auch tatsächlich
erreichen."
Als bemerkenswerte Verbesserung im Sozialrecht sieht der Obmann
die Selbstversicherung für pflegende Angehörige. Angehörige, die
einen Pflegegeldbezieher mit mindestens der Pflegegeldstufe 3
betreuen, können sich in der Pensionsversicherung selbstversichern
und erwerben damit Versicherungszeiten. Der größere Teil der Beiträge
für diese Selbstversicherung wird vom Bund geleistet. Durch diese
Verbesserung wird die Angehörigenpflege in der häuslichen Umgebung
nachhaltig aufgewertet, ist sich Obmann Donabauer sicher.
In den im Nationalrat erfolgten Gesetzesbeschlüssen wurde auch die
Pensionsanpassung für 2006 geregelt. Donabauer erklärt dazu: "Die
Pensionsanpassung ist deshalb als gelungen zu betrachten, weil die
Inflationsrate bis zu einer Pensionshöhe von 1.875,- Euro voll
abgegolten wird. Ab diesem Betrag gibt es eine Erhöhung mittels
Fixbetrag. Dieser Weg ist auch deshalb wichtig, damit sich die Spanne
zwischen Durchschnitts- und Höchstpension nicht weiter dramatisch
auseinander entwickelt." Der Obmann begrüßt ebenfalls die Anhebung
des Einzelrichtsatzes für die Ausgleichszulage als besondere
sozialpolitische Leistung: "Die Anhebung ab 1. Jänner 2006 auf 690,-
Euro bringt nicht nur eine Einkommensaufbesserung, sondern ermöglicht
auch einen leichteren Zugang zu Befreiungstatbeständen, wie z.B. bei
der Rezeptgebühr. Dies bringt gerade für die bäuerlichen Pensionisten
eine spürbare Verbesserung der ohnehin oft bescheidenen Pensionen."
Eine weitere Neuerung bringt das
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 bei der Amtsdauer der
Verwaltungskörper der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Mit 1.
Jänner 2006 müssen die Organe der Sozialversicherung neu entsandt
werden. Allerdings wurde nunmehr per Gesetz die Funktionsdauer im
bäuerlichen und gewerblichen Bereich in Anbetracht der Bemühungen um
einen gemeinsamen Träger um ein Jahr verlängert. "Dadurch wird
sichergestellt, dass die Verantwortungsträger von heute auch noch die
Überleitungsverantwortung für das neue Haus von morgen haben werden.
In dieser Zeit sollten die Vorarbeiten soweit geleistet sein, damit
der neue Träger seine Arbeit aufnehmen und die Neuentsendung per
1.1.2007 erfolgen kann", erklärt der Obmann der
Sozialversicherungsanstalt der Bauern.
"Obwohl viele wichtige Neuerungen im
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 enthalten sind, gibt es auch
einige Punkte, die ich im Rahmen eines Entschließungsantrages in die
Gesetzesvorbereitung für die nächsten Regelungen eingebracht habe",
erklärt Donabauer: "Dies betrifft die Neuberechnung der
Witwen/Witwerpension, die bis dato nicht umfassend geregelt ist, aber
auch die Erweiterung der Ersatzzeitenanrechnung bei Mehrlingsgeburten
von 48 auf 60 Monate." Ein wichtiger Punkt ist für den Obmann aber
auch die pensionswirksame Berücksichtigung jener Versicherungszeiten
im bäuerlichen und gewerblichen Bereich, die vor Beginn der
Sozialversicherungspflicht liegen: "Mein Antrag zielt darauf ab, dass
diese Ersatzzeiten im Rahmen des nächsten Sozialgesetzes in
anspruchsbegründende Zeiten umgewandelt werden können, damit unseren
Versicherten auch der Zugang zum neuen Pensionselement der
Langzeitversicherten-Pension ermöglicht wird."
Abschließend betont Nationalrat Karl Donabauer, dass mit diesem
Gesetz all jene Bereiche, wo die Notwendigkeit von Anpassungen
gegeben war, nun neu geregelt wurden. "Wichtig ist uns, dass dieser
dynamische Prozess, der natürlich auch finanziert und budgetmäßig
abgedeckt werden muss, weiter geführt wird und wir damit unsere
Vorrangstellung gegenüber den europäischen Ländern zum Wohle der
österreichischen Bevölkerung auch deutlich unter Beweis stellen",
erklärt Donabauer.
Rückfragehinweis:
Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Dr. Georg Schwarz
Tel.Nr.: 01/797 06 - 2201
e-mail: [email protected]
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