• 20.10.2005, 13:36:15
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Durchbruch: In OÖ ab Dezember keine Chefarztpflicht mehr

Wien (OTS) - Die gute Zusammenarbeit zwischen Ärztekammer und
Gebietskrankenkasse in Oberösterreich hat einen Durchbruch
ermöglicht, von dem vor allem die Patienten profitieren werden: Ab
Anfang Dezember wird es die Chefarztpflicht für Medikamente nicht
mehr geben. Das Leistungsspektrum wird dadurch nicht verändert. Die
Verantwortung für eine effiziente und ökonomisch sinnvolle
Verschreibung von Medikamenten liegt nun allein beim behandelnden
Vertragsarzt. Oberösterreich ist damit das erste Bundesland, in dem
die Chance zu so einer Vereinbarung genutzt wurde.

Mit der Vereinbarung zwischen der Ärzteschaft und der OÖ
Gebietskrankenkasse wird auf der Basis einer ministeriellen
Verordnung die bisherige Fax-Lösung für chefärztliche Bewilligungen
von Medikamenten abgelöst - vorerst befristet auf zwei Jahre. Die
Vorteile liegen auf der Hand: Für die Patientinnen und Patienten
entfällt die Wartezeit auf die Fax-Antwort beziehungsweise ein
zweiter Weg in die Arzt-Ordination. Sie haben in Sachen
Medikamentenverordnung als Ansprechpartner nur noch ihren
behandelnden Arzt. Auch die OÖGKK profitiert vom Entfall der
chefärztlichen Bewilligungen. Damit werden Ressourcen frei, die in
anderen Bereichen der Kundenbetreuung dringend gebraucht werden -
etwa beim Case-Management. Für die Vertragsärzte bedeutet der neue
Weg eine bürokratische Erleichterung, die allerdings mit einem Mehr
an Verantwortung verbunden ist.

Flankierende Maßnahmen

Im Wegfall der chefärztlichen Bewilligung für Medikamente liegt
natürlich die Gefahr einer Steigerung bei den Ausgaben für
Medikamente. Dem wurde in der Zielvereinbarung mit der Ärztekammer
mit einem Bündel an flankierenden Maßnahmen begegnet. So wurden
genaue Grundsätze und Richtlinien festgelegt, in deren Rahmen
Medikamente verschrieben werden können. Ein Handbuch sowie spezielle
Schulungsangebote für die Ärzte sollen das Handling erleichtern. Dazu
wird bei der OÖ Gebietskrankenkasse eine Servicestelle eingerichtet,
die von den Ärzten in Zweifelsfällen kontaktiert werden kann.

Kein Freibrief

In der Zielvereinbarung zwischen Ärztekammer und OÖGKK wurde unter
anderem festgelegt, dass der Wegfall der chefärztlichen
Bewilligungspflicht weder zu einer Erweiterung noch zu einer
Einschränkung bei der Verschreibung von Medikamenten führen darf.
Keinesfalls darf die neue Vereinbarung bei der Verordnung von
Medikamenten als "Freibrief" missverstanden werden. Natürlich gilt
weiterhin der aktuelle Erstattungskodex mit seinem Boxensystem.
Entsprechend sollen vor allem Medikamente aus der sogenannten "Green
box" verordnet werden, erst in zweiter Linie aus der "Yellow box".
Medikamente aus der "Red box" beziehungsweise der "No box" können nur
dann und unter den Bedingungen verordnet werden, wie sie im Handbuch
angeführt sind. Das heißt, dass Arzneimittel wie Viagra oder die
Pille weiterhin nicht auf Kassenrezept verordnet werden dürfen. Das
Handbuch wird übrigens durch ein gemeinsames Gremium von Ärztekammer
und OÖGKK laufend überarbeitet und neuen Entwicklungen angepasst.

Begleitendes Controlling

Die Zielvereinbarung als Ersatz für die Chefarztpflicht enthält
auch andere Grundsätze für einen sinnvollen und ökonomischen Einsatz
von Medikamenten. So soll der Arzt bei jeder Verordnung prüfen, ob
nicht ein Generikum zum Einsatz kommen kann. Zu Beginn einer Therapie
sollen Kleinpackungen verordnet werden, um erst zu überprüfen, ob das
Medikament anspricht, vom Patienten vertragen wird. Großpackungen
sollten in einer Dauertherapie erst dann eingesetzt werden, wenn alle
Kriterien dafür sprechen. Ein begleitendes Controlling soll
eventuelle Fehlentwicklungen rasch aufdecken und gezielte
Gegenmaßnahmen möglich machen.

Ausnahme Wahlärzte und Spitäler

Der Wegfall der chefärztlichen Bewilligungspflicht betrifft in
Oberösterreich nicht nur die OÖGKK, sondern auch die SV der Bauern
und die Betriebskrankenkassen von Austria Tabak und Semperit. Nicht
einbezogen sind die Medikamenten-Verordnungen von Wahlärzten und aus
Spitälern. Ausgenommen von der Regelung sind auch Verbandsstoffe,
Heilnahrung und Diät-Lebensmittel.

Rückfragehinweis:
OÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
Heinz Macher
Tel.: (0732) 7807 - 2613

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