- 18.10.2005, 11:21:37
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AK Analyse: Spesen von Inkassobüros für Verbraucher nicht nachvollziehbar
Kosten müssen durchschaubar sein
Wien (OTS) - KonsumentInnen beschweren sich in der AK Beratung
immer häufiger über Inkassobüros. Die AK hat typische Beratungsfälle
analysiert: Obwohl die Höchstsätze für Spesen in der
Inkassogebühren-Verordnung geregelt sind, klagen VerbraucherInnen
über beträchtliche Spesen und die Fülle an Spesen: Bearbeitungs-,
Mahn- oder Evidenzhaltungsgebühren. "Die Konsumenten können die
Spesen einfach nicht nachvollziehen", resümiert AK
Konsumentenschützer Harald Glatz, "und oft werden Höchstsätze oder
noch mehr verrechnet." Die AK fordert daher mehr Sicherheit für
KonsumentInnen: eine verpflichtende Begründung, wenn Höchstsätze
ausgeschöpft werden, faire Verzugszinsen sowie mehr Transparenz.
Die Inkassogebühren-Verordnung sieht bei den Spesen der
Inkassobüros Höchstsätze vor. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit,
diese Spesensätze an den Verbraucherpreisindex zu binden und jährlich
anzupassen. "Für Verbraucher ist die Verordnung insbesondere unter
dem Aspekt der Wertanpassung undurchschaubar, daher sollen die
Höchstsätze jährlich aktualisiert werden", sagt Glatz. Außerdem
sollen die Inkassobüros verpflichtend eine Rechnung legen, damit
KonsumentInnen eine Kostenkontrolle haben. Dauern Ratenzahlungen
länger als ein Jahr, soll eine Zwischenabrechnung spätestens nach
einem Jahr ab Fälligkeit der Grundforderung zwingend ausgestellt
werden.
Die Beschwerden zeigen: Die meisten Fallen sind in schriftlichen
Zahlungsaufforderungen der Inkassobüros versteckt. KonsumentInnen
beklagen sich über die Spesenvielfalt und fehlende Möglichkeiten zur
Spesenkontrolle. Bei den verrechneten Spesen fehlen oft die Hinweise
auf Umsatzsteuer, die auf die Inkassospesen aufgeschlagen wird, und
Wertanpassung. Die Inkassobüros schlüsseln die Mahnspesen häufig
nicht auf. Ein häufiger Beschwerdegrund ist ferner, dass Nebenspesen
oft viel höher sind als die eigentliche Hauptforderung. Die Schuldner
seufzen ebenso über hohe Verzugszinsen - 18 Prozent pro Jahr und mehr
und nicht nachvollziehbare Forderungsbeträge vom Gläubiger.
Tipps der AK Konsumentenschützer
+ Sind Sie mit einer Zahlung in Verzug, kann Sie ein Inkassobüro zur
Zahlung aufordern. Wurde kein Fälligkeitstermin fix vereinbart und
ergibt sich keine Fälligkeit aus Gesamtumständen, ist der Schuldner
einmal aufzufordern. Eine weitere Mahnung ist grundsätzlich nicht
nötig. Es ist ein Irrtum, dass der Schuldner dreimal gemahnt werden
muss.
+ Nach Erhalt einer Zahlaufforderung, nehmen Sie sofort Kontakt mit
dem Gläubiger auf.
+ Bei Verzug: Verfassen Sie von sich aus einen Brief mit einem
Zahlungsvorschlag.
+ Fordern Sie vom Inkassobüro eine Aufschlüsselung der
Gesamtforderung.
+ Hinterfragen Sie in Rechnung gestellte Mahnspesen des Gläubigers.
+ Sind Spesen höher als die ursprüngliche Forderung, ist die
Angemessenheit zu prüfen.
+ Ratenvereinbarungen können teuer, aber manchmal nötig sein.
+ Mündliche Vereinbarungen immer schriftlich bestätigen lassen.
SERVICE: Die AK Analyse im Internet unter
www.konsumentenschutz.at.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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